Total sozial
- Written by Redaktion_Report
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Rund 70 Millionen Euro mehr wird die Stadt Wien jährlich für den Wohnbau in die Hand nehmen. 50 Millionen davon sind notwendig, um die angekündigte Erhöhung der Zahl an gefördert errichteten Wohnungen zu finanzieren. Wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig angekündigt hat, will er die Wohnbauquote von derzeit 5500 jährlich auf insgesamt 20.000 bis zum Jahr 2009 aufstocken. Derzeit stehen dem sozialen Wohnbau 450 Millionen Euro aus den Mitteln der Wohnbauförderung sowie 80 Millionen direkt von der Stadt Wien zu Verfügung.
Darüber hinaus will Ludwig den Gemeinderat zu einer Erhöhung des förderungswürdigen Sockelbetrags von derzeit 1120 Euro pro Quadratmeter auf 1180 Euro bringen - \"bei gleichzeitiger Beibehaltung der Förderrichtlinien“, so Ludwig. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Neubauleistung würde das ein zusätzliches Investitionsvolumen von 20 Millionen bedeuten, wie Ludwig vorrechnet. Ziel sei es, das Mietniveau im sozialen Wohnbau beizubehalten.
Mit der vorliegenden Neubauverordnung sollen auch die zwischen Bund und Ländern vereinbarten energetischen und bauökologischen Mindestanforderungen umgesetzt werden und Passivhausstandard, erneuerbare Energieträger sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zusätzlich gefördert werden. Die Verordnung tritt im Juli in Kraft.
Darüber hinaus will Ludwig den Gemeinderat zu einer Erhöhung des förderungswürdigen Sockelbetrags von derzeit 1120 Euro pro Quadratmeter auf 1180 Euro bringen - \"bei gleichzeitiger Beibehaltung der Förderrichtlinien“, so Ludwig. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Neubauleistung würde das ein zusätzliches Investitionsvolumen von 20 Millionen bedeuten, wie Ludwig vorrechnet. Ziel sei es, das Mietniveau im sozialen Wohnbau beizubehalten.
Mit der vorliegenden Neubauverordnung sollen auch die zwischen Bund und Ländern vereinbarten energetischen und bauökologischen Mindestanforderungen umgesetzt werden und Passivhausstandard, erneuerbare Energieträger sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zusätzlich gefördert werden. Die Verordnung tritt im Juli in Kraft.