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Ganz oder gar nicht

Das Bundesvergabeamt kam voriges Jahr zu einem eindeutigen Urteil: »Ein früher Zusammenschluss von Planern und bauausführenden Unternehmern lässt erwarten, dass die Auftraggeberin anspruchsvolle Entwürfe verbunden mit einem hohen bautechnischen Innovationsgrad erhält. Auch kann der vorgegebene Kostendeckel so leichter eingehalten werden. Daher ist die Vergabe eines Totalunternehmerauftrags in Form eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens als gerechtfertigt anzusehen.«
Diese Entscheidung, ausgelöst durch den Einspruch zweier Architekten, die sich mit Unterstützung ihrer Berufsvertretung gegen die Totalunternehmerausschreibung für das Klagenfurter Stadion zur Wehr gesetzt hatten, hat naturgemäß zu einem Aufschrei in der Planerbranche und auch zu einer Solidarisierung unter den Architekten geführt. Erstmals gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Architekturschaffender (IGA) macht die offizielle Standesvertretung, die Bundeskammer, rechtzeitig vor der geplanten Novellierung des Bundesvergabegesetzes Stimmung für eine gesetzlich verankerte Trennung von Planung und Ausführung. Werden Planung und Bauausführung gemeinsam ausgeschrieben und vergeben, so würde die gestalterische Qualität leiden und Projekte verteuern, argumentieren die Architekten.
Die Initiative hat aber dar-über hinaus natürlich auch einen eigennützigen, ökonomischen Grund: Da den Ziviltechnikern hierzulande die Bautätigkeit gesetzlich verboten ist, können die Planer bei einem Totalunternehmerprojekt nur als Auftragnehmer der Baufirmen agieren, die ihnen als Subunternehmer das Weiße noch mehr aus den Augen holen würden als die Bauherren.
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