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Täter- und Opferhilfe unter einem Dach

\"Die ministerielle Aussage ‚Täter- und Opferhilfe können nicht unter dem Dach einer Organisation durchgeführt werden polarisiert und entspricht nicht unseren Erfahrungen und dem Selbstverständnis von Neustart. Unsere Sozialarbeit mit Tatverdächtigen, Opfern und Tätern hat sich in der Praxis ausgezeichnet bewährt. Die Zufriedenheit - ob im Außergerichtlichen Tatausgleich oder der Prozessbegleitung für Opfer - ist sehr groß\", sagt Karin Waidhofer.
Täterarbeit ist laut Waidhofer immer auch Opferarbeit - wenn verhindert wird, dass ein Täter rückfällig wird, gibt es keine neuerlichen Opfer mehr. Das ist für Neustart nach 50-jähriger Erfahrung mit Tätern klar. Der Erfahrungsvorsprung aus 21 Jahren Außergerichtlicher Tatausgleich, wo mehr als 100.000 Opfer unterstützt wurden hatte ja auch den Ausschlag dafür gegeben, dass Neustart in die Arbeit mit Verbrechensopfern einsteigen konnte. Deshalb schlägt Waidhofer vor, Qualitätsstandards festzulegen, die von allen Organisationen, die Täter- und Opferarbeit leisten, zu berücksichtigen sind. Die Einhaltung dieser Standards soll in Form einer externen wissenschaftlichen Begleituntersuchung evaluiert werden. Das würde den bisherigen positiven Erfahrungen mit dem Auftraggeber Justizministerium bei Einführung von Leistungen wie aktuell der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit oder der neu konzipierten Entlassungsbegleitung entsprechen.

Karin Waidhofer löste mit Anfang Juni den bisherigen Geschäftsführer Marko Rosenberg ab und ist nun gemeinsam mit Wolfgang Hermann (Geschäftsführer für die wirtschaftlichen Angelegenheiten) für die Geschicke des Vereins verantwortlich, der im Jahr rund 40.000 Menschen betreut.

über Neustart:
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 9.258 Opfer von NEUSTART mit Konfliktregelung, Verbrechensopferhilfe und Prozessbegleitung betreut.20.788 Tatverdächtige und Opfer nahmen einen Außergerichtlichen Tatausgleich in Anspruch. 8.395-mal haben Staatsanwalt oder Richter den Außergerichtlichen Tatausgleich angeregt. Die Ausgleichsgespräche unter Obhut der Konfliktregler führten in 83,6 Prozent der Fälle bei Jugendlichen zu einer Einigung, bei den Erwachsenen in 70 Prozent der Fälle. Für 8.738 Opfer konnte eine Wiedergutmachung, die ihrem Bedürfnis und ihrer Zufriedenheit entsprach, erzielt werden. 3.498 Menschen erbrachten gemeinnützige Leistungen und gemeinnützige Arbeit; statt gerichtlich verurteilt und inhaftiert zu werden, haben Tatverdächtige Arbeiten im Dienste der öffentlichkeit verrichtet.

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