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Gemeinnützige fordern Moratorium

Zur Sicherstellung der Leistbarkeit von Wohnen fordert der GBV-Obmann Karl Wurm eine Orientierung an Deutschland und ein Moratorium des »Nationalen Plans« zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass in Europa spätestens im Jahr 2020 nur noch »Nearly-Zero-Energy-Buildings« errichtet werden. Der »Nationale Plan« zur Erreichung dieser Ziele führt ebenso wie die aktuellen Energieparameter der »Wohnbauförderung 2012« zu deutlich höheren Standards, beklagt der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen GBV. Die damit einhergehenden deutlich höheren Errichtungskosten können laut einer aktuellen GBV-Studie aber nicht durch die geringeren Betriebskosten kompensiert werden. Um die Leistbarkeit des Wohnens nicht weiter zu gefährden, fordern die Gemeinnützigen Bauvereinigungen deshalb einen »Stopp der Qualitätsspirale« und eine Überarbeitung des nationalen Plans zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. »Auch Deutschland lässt sich mit der Festlegung seines Fahrplans noch bis 2017 Zeit. In Anbetracht unserer Studienergebnisse schlagen wir deshalb ein Moratorium und eine Evaluierung des bisher eingeschlagen Wegs vor«, so Obmann Karl Wurm. Als Nachdenk- und Überprüfungsphase wird der Zeitraum bis »mindestens Ende 2016« vorgeschlagen, was eine spürbare Verlängerung des derzeit für 2015 auf EU-Ebene vorgesehenen Evaluierungsprozesses bedeuten würde. »Bis dahin sollte dann auch genügend Zeit sein, unter Miteinbeziehung der gesamten Wohnungswirtschaft als Anwender für eine sozial verträgliche und kostenoptimale Ausgestaltung des weiteren Umsetzungsprozesses der EU-Gebäuderichtlinie zu sorgen«, so Wurm.

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