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Mietnomaden: So sichern sich Vermieter ab

Da Mietnomaden die Wohnung in vielen Fällen verwahrlost oder beschädigt zurücklassen, muss der Vermieter zusätzlich Kosten für Entrümpelung und Reparaturen einplanen. Da Mietnomaden die Wohnung in vielen Fällen verwahrlost oder beschädigt zurücklassen, muss der Vermieter zusätzlich Kosten für Entrümpelung und Reparaturen einplanen.

Mietnomaden sorgen für einen erheblichen finanziellen Schaden bei den Wohnungseigentümern. Wie Sie sich gegen Mietnomaden absichern können, lesen Sie auf report.at.

Das Vermieten einer Wohnung ist eine sichere Einnahmequelle für viele Wohnungseigentümer. Dieser zusätzliche Gewinn löst sich jedoch schnell in Luft auf, wenn Vermieter an Mietnomaden geraten. Mietnomaden sind Menschen, die vor Abschluss des Mietvertrages wissen, dass sie den Mietzins aus verschiedenen Gründen nicht bezahlen werden.

In der Gruppe der Mieter gehört nur eine Minderheit zu den Mietnomaden. Trifft nach bisher regelmäßigen Zahlungen eines Mieters der Mietzins plötzlich verspätet ein, ist beispielsweise ein kurzfristiger finanzieller Engpass durch den Verlust des Arbeitsplatzes verantwortlich. Hier spricht man nicht von Mietnomaden, da sich in diesen Fällen schnell eine Übergangslösung finden lässt.

Mietnomaden: Finanzieller Schaden ist vorprogrammiert
Falls Mietnomaden in die Wohnung einziehen und der Mietzins ausbleibt, kann der Vermieter eine Mahnung aussprechen. Erfolgen weiterhin keine Mietzahlungen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Die rechtliche Lage bezüglich des Zeitraums zwischen Mahnung und Kündigung ist unklar. Es lohnt sich für den Vermieter, vor der Kündigung den Rat eines Anwalts zu suchen. In der Regel wartet man den nächsten Zinstermin nach der Mahnung ab. Ist dieser ohne Zahlung verstrichen, erfolgt die Kündigung. Ziehen die Mieter nicht freiwillig aus, reicht ein Anwalt eine Räumungsklage bei Gericht ein. Zeigen sich die Mietnomaden uneinsichtig, beantragt der Anwalt eine Delogierung. Laut dem Immobilienportal immowelt.at kann eine gerichtliche Bewilligung Monate dauern.
Neben dem Ausfall des Mietzinses entstehen erhebliche Kosten durch das Beauftragen eines Anwalts und durch das Gerichtsverfahren. Da Mietnomaden die Wohnung in vielen Fällen verwahrlost oder beschädigt zurücklassen, muss der Vermieter zusätzlich Kosten für Entrümpelung und Reparaturen einplanen.

So sichern sich Vermieter ab
Eine endgültige Absicherung gegen Mietnomaden gibt es nicht. Eine wichtige Grundregel ist, sich nicht vom äußeren Erscheinungsbild der Wohnungsinteressenten täuschen zu lassen. Teure Kleidung und ein charmantes Auftreten sind nicht zwangsläufig ein Zeichen von Liquidität.

Folgende Tipps helfen Ihnen, geeignete Mieter zu finden:
- Vermieter bitten Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung am besten, eine Selbstauskunft auszufüllen. Darin lassen sie sich Name und Telefonnummer des bisherigen Vermieters nennen. Ein kurzer Anruf genügt, um sich über die Regelmäßigkeit der Mietzahlungen zu informieren. Außerdem lassen sich weitere Informationen über die Selbstauskunft einholen. Die Kopie eines Personalausweises schafft Sicherheit über die Identität des Wohnungsinteressenten. Ein Gehaltsnachweis zeigt, ob der Mietzins im finanziellen Rahmen des potentiellen Mieters liegt. Allerdings geht daraus nicht hervor, ob das Gehalt bereits gepfändet wird.    

- Zusätzlich sollten sich Vermieter an einschlägige Auskunfteien oder Mietausfallversicherungen wenden. Diese geben bei einer Bitte um Bonitätscheck Auskunft über Zahlungsmoral, Mahnungen und mögliche Insolvenzverfahren.
Auch eine Kaution kann vor Mietnomaden schützen. Vermieter sollten vor Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor der Schlüsselübergabe, auf die Zahlung der Kaution bestehen. Die Kaution umfasst maximal sechs Monatsmieten, in der Regel sind es zwei. Sie dient zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter verursachen könnte. Zahlt der Mieter die Kaution nicht, kann das ein Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten sein.

- Im Normalfall benötigt niemand von heute auf morgen eine neue Wohnung. Daher der wichtigste Tipp: Vermieter brauchen sich nicht zu einer Zusage drängen lassen, die auf der Basis von Versprechungen beruht. Jeder Vermieter hat das Recht, sich eine angemessene Zeit für seine Entscheidung einzuräumen. Ebenso dürfen sie auf die Zahlung der Kaution sowie das Unterschreiben eines Mietvertrags bestehen.   

Weitere Infos: Immobilienportal immowelt.at 

Last modified onDonnerstag, 28 November 2013 11:43

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