Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300 und B1301
- Written by Redaktion
- font size decrease font size increase font size
»Besser Vorsicht als Nachsicht« diese Redensart drückt genau das aus, was dem neuen Angebot der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300 und B1301 von Facilitycomfort zugrunde liegt. Denn als Eigentümer von Gebäuden muss sichergestellt werden, dass keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum besteht. Ein Gastkommentar von Manfred Blöch, Geschäftsführer Facilitycomfort.
Risse in Fassaden, Sprünge in den Fenstern oder Korrosionsschäden an Dachrinnen können zu ernsthaften Gefahren werden. Selbstverständlich gibt es auch Schäden und Verschleiße die mit den Jahren an Gebäuden entstehen, die keine Gefahr darstellen. Jedoch muss dies von einem geschulten Objektssicherheitsprüfer festgestellt werden. Als Laie sind solche Mängel kaum zu bewerten und können maßgebliche Kosten sowie Risiken mit sich ziehen.
Durch regelmäßige fachmännische Kontrollen von Immobilien können schwerwiegende und kostenintensive Folgeschäden schon im Vorfeld vermieden werden. Dadurch werden Mängel schon frühzeitig erkannt und können ressourcenschonend behoben werden. Nach erfolgreicher Überprüfung werden die Objekte nach der ÖNORM umfassend dokumentiert. Dies gilt für Wohngebäude (ÖNORM B1300) und Nicht-Wohngebäude (ÖNORM B1301). Somit ist man als Liegenschaftseigentümer abgesichert und kann erhebliche Kosten wie Schadenersatzforderungen vermeiden.
Sicherheit auf allen Ebenen
Die Mitarbeiter von Facilitycomfort überprüfen Gebäude auf technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung, Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchschutz. Bei einer Überprüfung werden zu Beginn alle relevanten Objektdaten aufgenommen. Anschließend müssen alle Räume eines Objekts begutachtet und etwaige Schäden dokumentiert werden. Wenn die Aufnahme abgeschlossen ist, bekommen die Auftraggeber eine Liste mit Maßnahmen die kurz-, mittel- oder langfristig zu erledigen sind, um die Sicherheit eines Objekts zu gewährleisten. Die erforderlichen Schritte werden in einer Präsentation gemeinsam mit dem Kunden besprochen und geplant. Auf Wunsch können die geplanten Maßnahmen auch begleitet werden.
Nun fragen Sie sich bestimmt, welchen Nutzen Sie davon hätten oder denken darüber nach, ob es für Sie überhaupt einen Sinn macht, da es Sie vermutlich nicht treffen wird. Dies mag möglich sein und hoffentlich bleibt es Ihnen erspart, nur im Schadensfall wäre Ihnen der sichere Weg bestimmt lieber gewesen. Die Objektsicherheitsprüfung ist die Investition für die Rechtssicherheit Ihrer Immobilie im Anlassfall. Nach der ÖNORM ist sie zwar kein Gesetz, stellt nach der Rechtsprechung aber den Stand der Technik dar, nach welchem Eigentümer ihre Immobilien zu prüfen haben. Durch die jährliche Überprüfung wird die reibungslose Beweisführung im Schadensfall sichergestellt. Darüber hinaus wird der Eigentümer in verständlicher Form auf die umzusetzenden Maßnahmen in seiner Immobilie hingewiesen und kann bereits im Vorfeld etwaigen Schäden und Verschleißen entgegenwirken. Zusätzlich hat die Investition noch einen weiteren positiven Effekt – der Wert der Immobilie wird gesichert und die Gebäudesubstanz wird langfristig qualitativ erhöht.