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Wann, wenn nicht jetzt

(Foto: Beigestellt) »Bei Auftragsvergaben mit öffentlichen Geldern oder Fördermittel dürfen nur österreichische Unternehmen zum Zug kommen«, fordert Muchitsch. (Foto: Beigestellt) »Bei Auftragsvergaben mit öffentlichen Geldern oder Fördermittel dürfen nur österreichische Unternehmen zum Zug kommen«, fordert Muchitsch.

Ein Komentar von Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.

 

In aktuell wirtschaftlich angespannten Zeiten gilt es zur Sicherung der heimischen Bauwirtschaft und deren Arbeitsplätzen, Aufträge »österreichisch« zu vergeben. Dazu gibt es EU-konforme Möglichkeiten.

Die Arbeitslosigkeit am Bau war Anfang Mai um 14,5 Prozent höher als vor einem Jahr. Aus diesem Grund fordern wir als Gewerkschaft Bau-Holz, dass bei Auftragsvergaben mit öffentlichen Geldern und Fördermitteln ausschließlich österreichische Firmen mit Arbeitnehmern, die in Österreich angemeldet sind, zum Zug kommen dürfen. Nur so wird es möglich sein, der hohen Arbeitslosigkeit im Bausektor entgegen zu wirken und damit die Wirtschaftslokomotive Bau wieder in Schwung zu bringen.

Dabei möchte ich auf die Winterbauoffensive in der Steiermark verweisen, bei der nur steirische Firmen, Planer und Bauaufsichten zugelassen sind. Der Verfassungsdienst hat dazu grünes Licht gegeben. Eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes besagt nämlich, dass regionale Vergaben rechtlich möglich sind, wenn damit einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit in einem Land oder einer Region entgegnet wird. Diese EU-konforme Möglichkeit muss umgehend auf alle öffentlichen Aufträge und Förderungen ausgeweitet werden. Steuergeld und Wertschöpfung darf gerade jetzt nicht ins Ausland abwandern.

Alleine mit dem von UMWELT + BAUEN geforderten Bundes-Sonderwohnbauprogramm 2013 in der Höhe von einer Milliarde Euro könnten noch heuer 17.000 Arbeitsplätze in Österreich gesichert und geschaffen werden. Dazu müssen diese zusätzlichen Wohnbauinvestitionen – mit Abwicklung über die Gemeinnützigen Wohnbauträger –daran gekoppelt werden, dass Aufträge nur an österreichische Unternehmen und Beschäftigte mit Sitz in Österreich vergeben werden dürfen.


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