Alter Raum, Neue Ordnung
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Jetzt die Lehren aus der Katastrophe ziehen - Vorbeugung ist ein Gebot der Stunde!« Was der oberösterreichische öVP-Landesrat Josef Fill nach dem »Jahrhunderthochwasser« in österreich forderte, ist nicht sonderlich originell. Aber Unrecht hat er nicht, wenn er meint, dass jetzt Hochwasserbereiche neu festgelegt, Gesamtflächenwidmungspläne adaptiert und neue Baulandgebiete in hochwasserfreien Lagen geschaffen werden müssen. Die überflutungen, die vor allem die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg getroffen haben, machen es notwendig, Raumordnungskonzepte neu zu überdenken und ihre Umsetzung schärfer zu kontrollieren.
Verantwortlich für die Erstellung der Konzepte sind die in den Landesregierungen ansässigen Abteilungen für überörtliche Raumordnung. Umsetzen müssen diese unverbindlichen Vorgaben aber die Gemeinden in ihren Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen - und da wird es schwierig. Denn die Beamten, die Raumordnungskonzepte ausbrüten, können nichts dagegen tun, wenn sich die Bürgermeister, die in der Gemeinde zugleich Baubehörde sind, nicht an diese Konzepte halten. Gerade in den letzten Jahren wurde, um mehr Bürgernähe zu zeigen, die Raumordnung dereguliert, die Kontrolle der Länder wurde zugunsten der Gemeinden zurückgenommen. Das wiederum bedeutet, dass Bürgermeister und Gemeinderäte von Bewohnern und Unternehmen stärkerem Druck ausgesetzt sind, auch dort Baubewilligungen zu erteilen, wo eigentlich nicht hingebaut werden dürfte, weil das Grundstück in der roten Zone und damit im überschwemmungsgebiet eines Flusses steht. »Ich könnte mir vorstellen, dass die Ereignisse da eine änderung bewirken«, meint dazu Eduard Kunze, Geschäftsführer der österreichischen Raumordnungskonferenz (öROK), einem 1971 von Bund, Ländern und Gemeinden gegründeten Beratungsorgan zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene. Die überflutungskatastrophe könnte dazu beitragen, dass die Landesregierungen stärker in die Flächenwidmungen der Gemeinden eingreifen, dass sich die Raumordnungskonzepte der Länder vom bisher vorherrschenden Entwicklungs- in Richtung Ordnungsprinzip entwickeln.
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