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Steuerflucht

Generalunternehmer (GU) müssen ab dem 1. Oktober die Umsatzsteuer für ihre Subunternehmer abführen. Mit der Einführung des so genannten Reverse-Charge-Systems habe das Finanzministerium die Kontrolle über Steuerabgaben an private Betriebe abgewälzt, kritisiert Christoph Wiesinger, Rechts- und Sozialexperte der österreichischen Bauinnung.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der massive Steuerausfall durch Subunternehmer, die vom Generalunternehmer zwar das Bruttohonorar kassieren, die Vorsteuer aber nicht an den Fiskus abliefern.
Während der Finanzminister um die Umsatzsteuer geprellt wird, ist diese Praxis für den GU freilich nicht ganz ohne Vorteile: Er bekommt gute Preise, weil sein Auftragnehmer brutto für netto kalkuliert. Das neue System bringt dem GU administrativen Mehraufwand, weil getrennte Aufzeichnungen geführt und falsch fakturierte Rechnungen wieder zurückgeschickt werden müssen. »Wir sind damit nicht glücklich«, so der Vertreter des Baugewerbes.

Die Branche hat allerdings dem Vernehmen nach bereits einen Ausweg aus dem Dilemma entdeckt: Nachdem Materiallieferungen nicht dem Reverse-Charge-System unterliegen, wird zwischen General- und Subunternehmer noch ein Auftragnehmer zwischengeschaltet, der nur Material liefert.
So kommt der GU zu seinem Vorsteuerabzug, alles Weitere bleibt der Kreativität überlassen. Eine Idee, von der sich der Report höflich distanziert.


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