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Archiv (11315)

Vorsichtig positiv

Die ISPA, der Verband der österreichischen Internet Service Provider, beurteilt den Anfang September veröffentlichten Bescheid M3/09 der Telekom-Control-Kommission (TKK) „vorsichtig positiv“.„Mit diesem  Bescheid hat die TKK einen wichtigen Schritt gesetzt, um den Ausbau der Netzinfrastruktur der nächsten Generation in Österreich voranzutreiben. An der Umsetzung wird sich zeigen, wie sich die festgelegten Rahmenbedingungen auf die Möglichkeiten der alternativen Anbieter auswirken, an diesem Ausbau auch tatsächlich zu partizipieren\", erklärt ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger. So habe die A1 Telekom AG nun drei Monate Zeit, um Vorleistungsprodukte wie virtuelle Entbündelung, oder Zugang zu Leerverrohrung und unbeschalteter Glasfaser anzubieten. Auch die Vorgaben für Planungsrunden zum Breitbandausbau oder für Investitionsabgeltungen werden erst in konkreten Ausbauprojekten ihre Praxistauglichkeit unter Beweis stellen müssen.
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VÖSI fordert die Abschaffung

Der Verband Österreichischer Software Industrie (VÖSI) fordert die Abschaffung der Veröffentlichungspflicht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“. Im Rahmen der Diskussion um die „GmbH light“ müsse die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung endgültig gestrichen und durch eine zeitgemäße E-Government Lösung ersetzt werden. Die Hürden am Weg zur „GmbH light“ seien neben Haftungsbestimmungen und der Diskussion um das Mindeststammkapital, vor allem die kostenpflichtigen Veröffentlichungen für Unternehmungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Der VÖSI appelliert an alle am Prozess Beteiligten - Justizministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Notare, Wiener Zeitung und andere Institutionen- möglichst rasch eine Einigung zu erzielen.
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Schriftgröße

Das OLG Wien bestätigte als Berufungsgericht nun ein Ersturteil einer Klage des VKI gegen Hutchison zur Schriftgröße von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Eine nicht einwandfrei lesbare Klausel sei unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs. 3 KSchG verstößt. Die schwierige Lesbarkeit von Vertragsbestimmungen würde zu einem Informationsdefizit des Verbrauchers führen. Das Berufungsgericht geht sogar so weit, dass ein generell nicht lesbares Vertragsformblatt  intransparent und damit unwirksam ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Standortunabhängigkeit und Apple-Integration

\"ThomasDer Wiener Kommunikationsspezialist TOOL IT beschäftigt sich bereits seit Anfang des Jahrtausends mit der effizienten Verheiratung von Telefonieumgebungen mit bestehenden IT-Kommunikationsstrukturen. Bei den Projekten, die auf Installationen für mittelständische Unternehmen von zehn bis 500 Mitarbeitern fokussiert sind, hat sich in den letzten beiden Jahren ein eindeutiger Trend abgezeichnet: Konsolidierung.

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