Hauseigentümer und Mieter im Raum Graz sind verunsichert: Aushänge in den Stiegenaufgängen erklären, dass ihr Leben durch das Wärmedämm-Verbundsystem ihres Hauses gefährdet sei. »Hier versucht jemand, mit der Angst der Menschen Geschäfte zu machen«, weist Alfons Eichberger, Vorstand der Qualitätsgruppe Wärmedämm-Verbundsysteme, die unhaltbaren Vorwürfe vehement zurück. »Seit den Fünfzigerjahren wurden in österreich 100 Mio. m2 Fassadenflächen auf diese Weise gedämmt, jährlich kommen rund acht Millionen dazu. Es wird doch niemand ernsthaft behaupten, dass dieses System zugelassen wäre, wenn hier auch nur der Verdacht auf Gefährdung bestünde«, so Eichberger. Der Sicherheit des Systems im Brandfall widmen sich Hersteller und Behörden wie die Versuchs- und Forschungsanstalt der Stadt Wien, die bautechnische Zulassungen erteilt und klare Richtlinien für die Verarbeitung definiert. So hat sie schon 1980 gefordert, dass die allseitige Umschließung des Dämmstoffs sichergestellt sein muss, um die Gefahr der Brandausbreitung zu minimieren. »Plötzlich fordert nun die Stadt Graz im Jahr 2007 die Randwulst-Punktverklebung, die seit 15 Jahren Stand der Technik in der österreichischen Normung ist«, so Eichberger. Eine der zentralen Aufgaben des baulichen Brandschutzes sei es, die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Gleichzeitig muss der Schutz Flüchtender sowie der Rettungsmannschaften gewährleistet sein. In österreich wurde dazu 2002 die öNORM B 3806 veröffentlicht. Darin wird detailliert festgestellt, wie ein Wärmedämm-Verbundsystem sicher auszuführen ist. »Wir gehen davon aus, dass den Grazer Magistratsbehörden die öNORM B 3806 bekannt ist und sie ihre Kritik an Wärmedämm-Verbundsystemen wieder zurücknehmen werden«, betont Eichberger.