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Redaktion_Report

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Australien: Sieben Lizenzwerber

Es sind dies:

Telstra, Cable & Wireless Optus, AAPT, Hutchison Telecommunications Australia, Vodafone Pacific, 3G Investments Australia und CKW Wireless.

Optus gehört zu 52,5 Prozent zu Cable & Wireless und AAPT ist im vollständigen Besitz der Telecom Corp of New Zealand.

Zur Versteigerung stehen Lizenzen im Frequenzbereich von zwei Gigahertz. Die australische Regierung erhofft sich Gesamteinnahmen von rund 20 Milliarden Schilling. Die UMTS-Lizenzen werden für 15 Jahre vergeben, Start ist im Oktober 2002.

Die Bieter können für die großen Städte ein gepaartes Frequenzband zu 15 MHz und ein Frequenzband zu 5 MHz ersteigern. Im Umfeld der Ballungsräume stehen gepaarte Frequenzbänder zu 10 MHz zur Verfügung.

Gebündelte Finnen

Im vergangenen Jahr erweiterte Nokia Tetra um mobile IP-Paketdaten und WAP, die derzeit für den Online-Zugriff auf Datenbanken sowie für Ortungs-, Wegsuch-, Mess- und Rettungsdienste verwendet werden. Das Netz mit der Bezeichnung "VIRVE" wird derzeit noch in erster Linie von Rettungsorganisationen genützt.

Nokia hat bisher Grossaufträge für landesweite Bündelfunk-Netze in Großbritannien, Frankreich, Finnland, Belgien, Italien, Island und Spanien erhalten.

Weitere Kunden sind die städtische Energieversorgungsgesellschaft von Helsinki, TeleDanmark in Dänemark und der österreichische Netzbetreiber Walky Talky Telecom GmbH.

IT-Branche bleibt ungehört

Von bis zu 30.000 benötigten Arbeitskräften war in der Wirtschaftskammer und in der IT-und der TK-Branche gesprochen worden, jetzt wird ein Bruchteil davon umgesetzt.

Insgesamt sollen 1.613 Spezialisten ruhigen Gewissens die Staatsgrenze passieren können, die dringend geforderte Familienzusammenführung findet allerdings nicht statt.

Da geht es der Landwirtschaft schon viel besser. Die Quote für Erntehelfer wurde neu festgelegt und auf 7.000 Personen erhöht.

Vergabe torpediert

Die Bundesvergabekontrollkommission spricht von einem Meteoriteneinschlag ins Vergaberecht. Die ohnehin schon überlastete Behörde sieht eine Flut von Rechtsstreitigkeiten auf sich zukommen. Denn der Schwellenwert sieht derzeit kostengünstigen Rechtsschutz für Bauaufträge in der Höhe von über fünf Millionen Euro vor. Sollte diese Schwelle fallen, würden sämtliche Aufträge denselben Rechtsschutz genießen.

Losgetreten wurde die Lawine vom Anwalt Rainer Kurbos, der für seine Mandanten Rechtsschutz erwirken wollte. »Kurbos eilt der Ruf voraus, in heiklen Fällen bis zum äußersten zu gehen«, so Franz Pachner, zuständig für Information über öffentliche Aufträge im Wirtschaftsministerium. Er habe vor allem bei Projekten im Siedlungswasserbau Einspruch erhoben, erzählt Pachner: »Das waren 40- bis 50-Millionen-Aufträge, bei denen die von ihm vertretenen Firmen nicht Bestbieter wurden.«

Pachner rechnet mit weit reichenden Konsequenzen: Einerseits werde es aufgrund der zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten vor der Vergabekontrollkommission zu einer Kostenpflicht kommen. Andererseits ist zu erwarten, dass auch die Schwellenwerte in den Ländern fallen werden. »Die Chancen für eine Harmonisierung waren nie so gut wie jetzt«, so Pachner.

über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes, den Schwellenwert wegen Gleichheitswidrigkeit abzuschaffen, besteht kaum Zweifel. »Der Ausgang des Prüfverfahrens ist vorhersehbar«, bestätigt Alexander Latzenhofer von der Vergabekontrollbehörde des Bundes. Denn die Fassung aus dem Jahre 1993 hat der Verfassungsgerichtshof bereits aufgehoben. Nun wird auch das Bundesvergabegesetz aus dem Jahre 1997 geprüft. Zu einer Entscheidung wird es vermutlich im Juni dieses Jahres kommen.

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