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Ewiges Inflagranti

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, Flaga verloren. In einem aktuellen Urteil stellt der OGH fest, dass die lange vertragliche Bindung von fünf Jahren oder noch länger unwirksam ist. Zusätzlich darf Flaga ihren Kunden künftig keine Kosten mehr verrechnen, wenn der Tank nach Vertragsauflösung wieder abgeholt wird. Des Weiteren hat das Gericht die Preisanpassungsklauseln von Flaga als gesetzwidrig beurteilt. Weiterhin gültig ist die vertragliche Regelung, wonach Flaga-Kunden den von der Firma gemieteten Tank nicht von einem anderen Anbieter befüllen lassen dürfen. Hier rät die Arbeiterkammer, die den Prozess geführt hat, Kunden, die langfristig auf Flüssiggas angewiesen sind, den Flaga-Tank oder einen neuen Tank zu kaufen. »Wir kämpfen seit fünf Jahren um mehr Rechte für die Flaga-Kunden«, sagt AK Konsumentenschützerin Margit Handschmann, »mit diesem Gerichtsurteil gibt’s jetzt mehr Rechtssicherheit für die KundInnen von Flaga, dem größten Flüssiggasanbieter in österreich.«
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