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Redaktion_Report

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Harmonie total

Für Rainer Mikulits, den Leiter des österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB), ist die geplante Harmonisierung der Bauordnungen »revolutionär«. Der von einer Expertengruppe in rund eineinhalb Jahren erarbeitete Vereinbarungsentwurf, mit dem die Länder ihr Einverständnis bekunden, ist fixfertig. Bleibt diese grundsätzliche Zustimmung aufrecht, soll daraus ein Gesetz werden, das die zielorientierten bautechnischen Anforderungen enthält.

»Nicht mehr die Details stehen im Vordergrund, sondern die Funktionen«, erklärt Mikulits. Was fürs Erste auch stimmt; die bautechnischen Detailanforderungen sollten nämlich erst in einem zweiten Schritt bis Mitte 2003 in Richtlinien gegossen werden. Bei architektonisch anspruchsvollen Projekten sollen Abweichungen möglich sein. Bedingung: Es muss nachgewiesen werden, dass das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. So seien etwa flexible Brandabschnitte dann möglich, wenn andere Maßnahmen die Sicherheit der Nutzer in gleichem Maße garantieren.

Unangetastet vom Geist der Harmonisierung bleiben die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Bauordnungen. Damit entgegnet man nicht zuletzt der Gefahr, dass die zuständigen Beamten in den Ländern sich gegen das Reformprojekt quer legen. Eine Gefahr, die Mikulits in dieser Form nicht sehen will, obwohl in Wirtschaftskreisen bekannt ist, dass manche Beamte in Salzburg und Oberösterreich der Vereinheitlichung der Bauordnungen skeptisch gegenüberstehen.

Der Salzburger Landesamtsdirektor Heinrich Marckhgott sieht »keine Gefahr« für die Harmonisierung der Bauordnungen. Bleibt nur Oberösterreich. »Im Auftrag sämtlicher Bundesländer wird vom OIB derzeit der Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15 aB VG zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften - nicht jedoch der Bauordnungen - erarbeitet«, teilt Christoph Mayr vom Verfassungsdienst der dortigen Landesregierung mit. Dieses Vorhaben werde mit der gleichen Intensität unterstützt wie seitens anderer Länder, behauptet er.

Bleibt neben ein wenig Begriffsverwirrung also bloß das Restrisiko, dass ein Landesrat abwinkt. Immerhin ginge den Politikern die Ansage verloren, dem eigenen Wahlvolk die liberalste Bauordnung beschert zu haben. art

Spitze Maurer, geile Häuser

Die Baumeisterhaus-Gruppe hat endlich erkannt, womit man heutzutage verkauft. »In einem Baumeisterhaus macht Sex mehr Spaß«, lautet die schlichte Botschaft, die via Inserat unters Volk getragen wird. Das Bild dazu bedarf keiner großen Worte. »Die Werbelinie unterscheidet sich von der unserer Mitbewerber erfolgreich«, lässt dazu der Baumeisterhaus-Geschäftsführer Johann Aglas wissen. Und weiter: »Unsere Inserate können dem Betrachter ruhig ein Schmunzeln entlocken.«

Schmunzeln ist fad, wir warten lieber auf den rich- tigen Kick. Der kommt frühestens, wenn Elk und Konsorten zum Konter ansetzen. Wie wäre es mit: »Das Fertighaus - Garant für schnellen Sex«?

Bis es so weit ist, können wir uns mit dem Auftritt des Wienerberger-Mädchens im Lehrbauhof Ost hinüberretten. Dieses von hohem Kunstsinn getragene Fast-nackt Erlebnis der Superlative wird die Handgelenke von Jungmaurern mit Sicherheit beschleunigen und zeigen, wie erwärmend die Arbeit mit Ziegeln sein kann.

Selbstlernende Bohrmaschine

Ingenieure am deutschen Fraunhofer-Institut haben eine Antriebsregelung für Bohrmaschinen entwickelt, die sich selbsttätig auf unterschiedliche Bohrer, Materialien und Anpressdrücke einstellt. Sensoren messen Drehzahl, elektrische Leistung, Längs- und Querbeschleunigung. »Da das dynamische Verhalten empfindlich gegenüber Veränderungen dieser Parameter ist, haben wir die Antriebssteuerung mit einer lernfähigen Neuro-Fuzzy-Komponente ausgerüstet«, so Helge-Björn Kuntze, zuständiger Projektleiter beim Fraunhofer-Institut.

Gewerbliche Unordnung

Die Innungen der Baumeister und der Immobilientreuhänder, beide beheimatet in der österreichischen Wirtschaftskammer, sind mit der am 1. August in Kraft getretenen Gewerbeordnung nicht so recht glücklich. Nur 78 Prozent seiner Forderungen seien umgesetzt worden, meinte der stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner. So gehen beispielsweise der Bauinnung der planende Baumeister und seine urkundenrechtliche Gleichstellung mit den Ziviltechnikern ab.

Christoph Wiesinger, in der Innung für Rechtsfragen zuständig, zeigt sich zufrieden, dass wenigstens der Vorbehalt weiter gilt, dass nur ein konzessionierter Baumeister als Generalunternehmer auftreten kann. Auch dass - nachdem schon der Praxisnachweis für die Baumeisterprüfung gefallen ist - dieser wenigstens noch für die Gewerbeanmeldung notwendig ist, kommt den Kämmerern entgegen.

Deutlich weniger zufrieden zeigt sich hingegen die Innung der Immobilientreuhänder. »Wir werden dem Ministerium unsere Ansicht übermitteln, dass zur Ausübung dieses Berufs eine umfassende Ausbildung notwendig ist«, so Gottfried Rücklinger, Geschäftsführer der Innung, über die auf die Vollendung des 18. Lebensjahres reduzierte Zugangsvoraussetzung. »Da geht es um die Verwaltung von Geldern. Ich nehme daher an, dass der Justiz- und Konsumentenschutzminister da noch mitreden wird«, signalisiert Rücklinger Optimismus.

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