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SOT/Libertas und Alix Frank : Diskussion über Europäisches Erbrecht

  v.l.n.r. Dr. Ernst Burger, Dr. Susanne Höllinger, Mag. Elisabeth Waldner, Mag. Friedrich Spritzey, Sebastian Etzler (Kathrein Privatbank AG) v.l.n.r. Dr. Ernst Burger, Dr. Susanne Höllinger, Mag. Elisabeth Waldner, Mag. Friedrich Spritzey, Sebastian Etzler (Kathrein Privatbank AG)

Das Europäische Erbrecht ist zwar bereits seit dem 17. August 2015 in Kraft, aber noch nicht in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Daher luden die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SOT Libertas Intercount GmbH und die Alix Frank Rechtsanwälte GmbH zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema: „Europäisches Erbrecht- und was Sie darüber wissen sollten“ in die Räumlichkeiten der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank in Wiens 1. Bezirk ein.

Mag. Friedrich Spritzey, Partner der SOT Libertas Intercount, begrüßte die Zuhörer und verwies auf die Wichtigkeit dieses Themas. „Wer sich nicht rechtzeitig über das gültige Erbrecht informiert und dementsprechend sein Testament verfasst, kann seinen Erben durchaus Schaden zufügen, da ungewollte steuerliche und rechtliche Konsequenzen zum Tragen kommen können“, deponiert Rechtsanwalt MMag. Franz Heidinger, LL.M (Virginia), der den Anwesenden sehr anschaulich darlegte, wie sich die neue Rechtslage zur bisherigen Praxis unterscheidet.

„Der Zusatz im Testament, dass österreichisches Erbrecht zum Tragen kommen muss, kann zwar erbrechtliche aber nicht die steuerrechtlichen Probleme lösen. Denn durch eine Ferienwohnung oder ein Haus z.B. in Spanien, in dem man die letzten Jahre auch ständig wohnte, kann man in spanische Erbschaftssteuer- und Ertragssteuerbelastungen geraten“, erklären die beiden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mag.a. Christina Pichler und Mag. Philip Verdino, LL.M, der SOT Libertas Intercount.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden noch mehrere sehr aufschlussreiche Beispiele angeführt, die durchaus dem normalen Lebensweg entsprechen. Fazit der Veranstaltung: es ist unbedingt nötig ein Testament aufzusetzen, bzw. bestehende Testamente dahingehend zu überprüfen, ob auch die gewünschte Rechtswahl eindeutig sowie formal richtig ausgewiesen ist und keine steuerlichen Risiken bestehen. „Rechtliche und steuerliche Beratung macht auf jeden Fall Sinn“, so die Vortragenden, „denn schlussendlich sollte doch der Wille des Erblassers umgesetzt werden können“.

 Die Zuhörer hatten eine ganze Reihe an Fragen, da ihnen erst durch die realen Beispiele vor Augen geführt wurde, dass dieses Thema nicht nur wenige „Reiche“ ,sondern sehr Viele betreffen wird und daher eine rechtliche und steuerliche Beratung rechtzeitig erfolgen sollte, um optimal vorzusorgen.

 

Last modified onDienstag, 20 September 2016 11:24
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