VAV bietet Baurücklass-Polizze
- Written by Redaktion
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Am Bau sind Mängel in der Ausführung nicht immer auf den ersten Blick feststellbar. Deshalb behalten Bauherren einen bestimmten Prozentsatz des Entgelts als so genannten Haftrücklass ein. Dieser Haftrücklass kann in Cash oder als Bankgarantie hinterlegt werden. In beiden Fällen belastet der Haftrücklass die Liquidität des ausführenden Bauunternehmens. Das Garantievolumen wird nicht auf den Kreditrahmen bei der Bank angerechnet. Die Haftrücklassversicherung verhindert überdies das Entstehen zusätzlicher Kosten bei Umschuldungen.
Die neue Baurücklassversicherung, die von der VAV Versicherung in Verbindung mit der VHV Versicherung auf den Markt gebracht wird, stellt eine preiswerte und effiziente Möglichkeit dar, den Haftrücklass abzusichern. „Wir wenden uns mit diesem Produkt in erster Linie an mittelständische Bauunternehmen, die unter einem besonders scharfen Erfolgs- und Liquiditätsdruck stehen. Die Einführung von Basel II und die aktuelle Kreditkrise haben diesen Druck noch verstärkt. Unsere Baurücklassversicherung spart Kosten und erhöht die Liquidität der Bauunternehmen“, sagt Norbert Griesmayr, Generaldirektor der VAV Versicherung.
Frei wählbarer Garantierahmen, einfache Abwicklung
Grundsätzlich können alle Unternehmen, die eigene Bauleistungen erbringen, eine Baurücklassversicherung abschließen. Die Services umfassen Deckungsrücklass-, Fertigstellung- und Haftungsrücklassgarantien, wobei einzelne Garantiearten miteinander kombiniert werden können. Der Garantierahmen ist bis zu einer Maximalsumme von 2,5 Mio. Euro frei wählbar. Die Kosten der Polizze sind degressiv gestaltet und belaufen sich auf knapp ein bis 2,7 Prozent der Garantiesumme.
Die Abwicklung ist bewusst einfach gehalten. Bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro erfolgt eine vereinfachte Bonitätsprüfung und die Vorlage der Bilanz ist nicht notwendig. Bei höheren Versicherungssummen muss der aktuellste Jahresabschluss, der nicht älter als maximal 18 Monate sein darf, sowie ein aktueller Firmenbuchauszug für eine Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Garantien auch für Neugründungen
Bei der VAV kommen auch Jungunternehmer und Existenzgründer in den Genuss der Baurücklassversicherung. Hier genügt die Vorlage der Gewerbeanmeldung und des Firmenbuchauszuges sowie der ausgefüllte Fragebogen für Neugründer.