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Neues altes Begehren

Dabei sei diese Agenda »dringend nötig«, wie Karl Petrikovics, Präsident des Verbandes, meint. Zur Untermauerung seiner Ansicht hat der Verband die Mietrechtsexperten Gottfried Call (Uni Innsbruck) und Norbert Hanel beauftragt, einen Reformentwurf auszuarbeiten. Dieser sieht eine Lockerung bei der Erhöhungsmöglichkeit des Hauptmietzinses, der Altmieten schrittweise an das Marktniveau heranführen soll, vor. Vorgeschlagen wird eine übergangsfrist von 15 Jahren für jene Verträge, die bereits nach den bisherigen Bestimmungen angehoben wurden. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass neue Eigentümer nicht mehr in den von Vorgängern abgeschlossenen Mietvertrag einsteigen können sollen. Betroffen sind nicht nur Geschäfte, sondern auch alle Büros, Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Gewerbebetriebe und Lagerflächen, in Summe rund 100.000 Mietgegenstände. Petrikovics sieht in der schrittweisen Anhebung der Altmieten eine Maßnahme zur Attraktivierung Wiens. Dass er sich deshalb für die Anhebung der Altmieten stark mache, um Leerstände im Neubau abzubauen, kostet dem Chef der größten Immobilien AG mit vielen Leerflächen freilich nur ein mildes Lächeln.
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