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WLL: Startschuss für den Ausbau

Was der Regulator noch vor einem halben Jahr als "nicht widmungsgemäß" bezeichnete, soll diesmal erlaubt sein. Bei der nächsten noch in diesem Herbst geplanten Versteigerung für WLL (Wireless Local Loop)-Lizenzen soll die nutzungsbezogene Einschränkung auf Endkunden fallen. Das bedeutet im Klartext, dass Mobilfunkbetreiber WLL jetzt auch für ihren Netzausbau verwenden dürfen. Der Hintergrund für diesen Gesinnungswandel: "Derzeit herrscht nicht mehr die Nachfrage am Markt, die eine solche Einschränkung rechtfertigen würde," erklärt Sektionschef Hermann Weber von der obersten Fernmeldebehörde. Für den Regulator könnte das natürlich höhere Einnahmen bedeuten. Denn das WLL-Endkundengeschäft alleine schien im Februar 2001 niemanden so recht zu verlocken: "Wir sind damals ausgestiegen, weil uns vom Regulator untersagt wurde, WLL mit unseren Mobilstationen zu verbinden," meint Mobilkomsprecherin Elisabeth Mattes rückblickend. Die ernüchternde Entwicklung am internationalen WLL-Markt habe schließlich den letzten Ausschlag gegeben, keine Lizenz zu erwerben. "Wenn diese Einschränkung beim nächsten Mal fallen sollte, würden wir mitbieten", kündigt Mattes an. Im Ausbau der Mobilnetze sieht Sektionschef Weber heute die Zukunft von WLL: "Wer an den Endkunden gehen wollte, hat sich bereits eingedeckt. Heute können wir die Richtfunkstrecke als letzte Meile auch für GSM- oder UMTS-Netze frei geben."
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