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Gefühlswallungen

Die Wiener Bauinnung geht zur Zeit durch ein Wechselbad der Gefühle. Grund für die Wallungen ist nicht der nahende Frühling, sondern die eben herausgegebene Novellierung der Wiener Bauordnung. Für Verwunderung sorgt der Passus, nach dem der mehrgeschoßige Wohnbau auch in Holz möglich geworden ist. "Wir sind erstaunt", meint dazu Alexander Safferthal, stellvertretender Innungsmeister. "Das war keine technische, sondern eine rein politische Entscheidung in Richtung der Grünen und Liberalen!"

Safferthal war eines der Mitglieder der Kommission, die die Novelle beschlossen hat. Holz sei im Wohnbau widersinnig, meint er: "Ein Wohnhaus braucht einen Lift und ein Stiegenhaus. Und die müssen nun einmal aus Beton sein!" Außerdem würde in Wien ein Markt für Zimmereibetriebe aus den Bundesländern produziert. "Die Baufirmen werden aber keine messbaren Umsatzrückgange haben", ist sich der Baumeister sicher.

Frohlocken kann die Bauinnung hingegen wegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der eine Lücke in der Bauordnung entdeckt hat und Einspruch gegen das "vereinfachte Bauverfahren" eingelegt hat. Ihm sind die Anrainerrechte bei der Benützungsbewilligung nicht ausreichend geschützt, außerdem gehen ihm die Prüfmöglichkeit der Ziviltechniker zu weit, so dass die Behörde nicht mehr nachvollziehen kann, was als Grundlage einer Benützungsbewilligung geprüft wurde. Dass der VfGH auch bestätigt habe, dass die Baumeister gegenüber den Ziviltechnikern diskriminiert seien, weil sie kein Prüfrecht haben, wie die Innung behauptet, sieht Christoph Tanzer, Rechtsexperte der Wiener Ingenieurkammer, nicht. "In den 30 Seiten, die das Urteil des VfGH hat, liest man davon kein Wort", so Tanzer.

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