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Einigung über Entsorgung von E-Geräten

Dadurch soll einer unsachgemäßen Entsorgung im Haushaltsabfall entgegnet werden. Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bis 2006 ein Sammelziel von vier Kilogramm Elektronikschrott pro Einwohner zu erreichen.

Demnach könnten neben Konsumenten auch Händler Elektroaltgeräte kostenlos abgeben. Kaufen Kunden kein neues Gerät, bräuchten Händler keine Altgeräte zurücknehmen. Nur beim Kauf von neuen Geräten muss der Handel Zug-um-Zug Altgeräte zurücknehmen.

Für die einzelnen Produktkategorien müssen bis 2006 Recyclingziele zwischen 50 und 75 Prozent des durchschnittlichen Gerätegewichts erreicht werden. In diesem Fall wurde ein Kompromiss geschlossen, da das EU-Parlament eine noch höhere stoffliche Verwertung vorgeschlagen hat.

Die Richtlinie lässt sowohl Marken- als auch Pool-Lösungen zu. Das bedeutet, dass Erzeuger und Importeure von E-Geräten selbst entscheiden können, inwiefern sie den Verpflichtungen selbst nachkommen und in welchen Bereichen sie diese Verpflichtungen einem Verwertungspool, der die Sammlung bzw. Verwertung kostengünstiger durchführen kann, übertragen. Für die Verwertung bereits gekaufter Geräte werden Gemeinschaftsysteme sorgen.

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