Bauträger befriedigt
- Written by Redaktion_Report
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Eine Kaufoption und eine Planungsstudie reichen, um ein Projekt bei der Wohnbauförderung einreichen zu können. Der Bauträger muss erst nach Förderungszusage die grundbücherliche Lastenfreiheit nachweisen.
Wohnungen dürfen teilweise frei finanziert verkauft werden, ohne dass das gesamte Projekt gefördert wird.
Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Förderungszusage vorliegt. Voraussetzungen dafür sind eine positive Budgetlage und die Aufnahme in das kommende Budget.
Künftig kann auch bei Reihenhäusern und Häusern in der Gruppe dieselbe Förderung beansprucht werden wie bei Einfamilienhäusern.
Um gewerblichen Bauträgern die Revitalisierung denkmalgeschützter Objekte zu erleichtern, wird neben der Althaussanierungsförderung über zusätzliche Förderungen nachgedacht.
In den nächsten Wochen sollen aus dieser Einigung neue Richtlinien entstehen.