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Handelsgericht: Telekom Austria verurteilt

Der Telekom Austria wurde mittels einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien untersagt, Konsumenten ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken anzurufen, um sie zum Wechsel in Tarifmodelle der TA aufzufordern. Zusätzlich wurde der Telekom verboten Konsumenten unter Einsatz von bereits vorbereiteten Kündigungsschreiben zur Vertragskündigung bei alternativen Anbietern zu bewegen“, so ein glücklicher Tele2-Boss Norbert Wieser, der ergänzt: "Wir legen wir Wert auf faire Wettbewerbsbedingungen, denen sich auch der Marktbeherrscher Telekom Austria unterwerfen muss."
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