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Unruhe bei Vermietern

Als nicht furchtbar aufregend qualifiziert Thomas Malloth, Obmann des Fachverbands der Immobilentreuhänder in der Wirtschaftskammer, das Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Mietrecht. Dabei gehe es lediglich darum, einige Klauseln, die der in der heutigen Gesellschaft geforderten Transparenz nicht mehr entsprechen, zu verbessern. Dass der Vermieter prinzipiell die Verantwortung für eine Wohnung trägt, sei nicht neu und im ABGB schon seit Jahren verankert. Was die rückwirkende Einklagbarkeit von Reparaturmaßnahmen in einer Wohnung betrifft, so sei das die Meinung der Arbeiterkammer, die das Thema zu politisieren versuche, so Malloth. Im OGH-Urteil sei davon keine Rede. Auf die Frage, ob Vermieter aufgrund dieses Urteils ihre Mietvorschreibungen erhöhen werden, meint der Fachverbandsobmann: \"Selbstverständlich reagieren wir, wenn uns zusätzliche Pflichten auferlegt werden.“ Die Höhe einer Miete werde aber letztendlich vom Markt geregelt. Betroffen vom Urteilsspruch sind laut Malloth, im Gegensatz zur Meinung der Arbeiterkammer, alle Eigentümer von Zinshäusern, also auch private.

Brisanter und \"sensationell dämlich“ ist aus Sicht des Fachverbandsobmanns allerdings die von Sozialminister Buchinger und Finanzstaatssekretär Matznetter geplante Sozialversicherungspflicht für Mieteinnahmen: Der Effekt, den eine solche \"Maschinensteuer“ (Malloth) auf die Einnahmen des Finanzministers hätte, sei ungleich geringer als jene, die die Investitionsbereitschaft von Bauträgern auf die Bauwirtschaft, den Arbeitsmarkt und daraus folgend auf die Steuereinnahmen hätten, meint Malloth. Diese Maßnahme, deren Ankündigung zu Unruhe bei Vermietern geführt hat, würde tatsächlich eine Erhöhung der Mieten bedeuten, ist sich der Verbandsobmann sicher.

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