Illegale Staubschichten
- Written by Redaktion_Report
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Wir gehen davon aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.« So wird in der Magistratsabteilung 30 (Wienkanal) die seit 1. September geltende Partikelfilterpflicht für Baumaschinen kommentiert. Kontrollieren könne man die Sache freilich nicht. Ob also die an Fremdfirmen vergebenen Grabungen der MA 30 gefiltert oder ungefiltert passieren, weiß niemand genau. Schaut man die in Wien grabenden Bagger genauer an, sieht man jedoch, dass die Filter so gut wie nicht vorhanden sind.
Dieses Faktum hat den Effekt, dass Umweltpolitiker der Gefahr ausgesetzt sind, ihr Gesicht zu verlieren. Eine Möglichkeit, das zu vermeiden, wäre es, die Verwendung von gefilterten Baggern in den Ausschreibungsbedingungen festzuschreiben. Zumindest stadtnahen Unternehmen, wie Wiener Linien, Wienkanal oder Wien Energie, könnte die Politik so einen Passus verpassen. »Das ist noch in Diskussion«, erklärt dazu ein MA30-Mitarbeiter. Würde der Filter ein Kriterium für öffentliche Ausschreibungen, besteht aus der Sicht der stadtnahen Unternehmen auch die Gefahr, dass man sich damit verbunden Preisnachteile einhandelt, hört man. Auch sei es problematisch, bestimmte Bieter zu diskriminieren. »In unseren Ausschreibungen werden die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für verbindlich erklärt. Erkennen wir im Rahmen der Bauaufsicht einen Mangel, wird dieser im Bauprotokoll vermerkt und der Auftragnehmer auch entsprechend benachrichtigt bzw. zur Behebung aufgefordert«, erklärt dazu die Wien Energie. Zu bedenken sei zudem, dass bei Vergaben an Generalunternehmer (GU) die Kontrollpflicht diesem übertragen wird. Denkt man das zu Ende, müsste der Generalunternehmer, zum Beispiel die Baufirma A, seinen Subunternehmer, die Baufirma B, maßregeln. Nachdem Baufirmen mitunter als GU und Ausführende werken, müsste die Firma gegen sich selbst vorgehen, was den Hausjuristen der Bauindustrie sicher noch Freude bereiten wird.