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Negative Folgen

\"Dass die österreichische Bundesregierung keinen Einspruch gegen die niederösterreichische Handysteuer erhoben hat, ist ein parteipolitische motivierter Pyrrhussieg über Sachargumente und jede wirtschaftliche Vernunft“, erklärt FMK-Geschäftsführer Thomas Barmüller, nachdem bekannt geworden war, dass das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz nicht im Ministerrat behandelt wurde. Ein Einspruch sei zwar auch noch über einen Umlaufbeschluss möglich, aber \"angesichts der Entschlossenheit der niederösterreichischen Landesregierung zur Geldbeschaffung ist diese Möglichkeit wohl eher theoretisch“.

Dass es bei der Handysteuer ausschließlich um eine Geldbeschaffungsaktion geht, sei bereits seit dem niederösterreichischen Kommunalgipfel im vergangenen Juni klar. Schließlich wurden seine Ergebnisse - unter anderem die Einführung der Handysteuer - unter dem Titel \"Umfangreiche Maßnahmen bringen zusätzliches Geld“ kommuniziert. \"Mit dem Freibrief von Bundeskanzler Schüssel in der Tasche müssen jetzt auch andere Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen, die Masten errichten und nicht im Einflussbereich der niederösterreichischen Landespolitik stehen, damit rechnen, von Landeshauptmann Pröll der neu erfundene Steuer unterworfen zu werden“, warnt Barmüller weiter.

Gäbe es am 29. September in der ersten Sitzung im niederösterreichischen Landtag nach der Sommerpause keine korrigierende Entscheidung betreffend die Einführung der Handysteuer, bliebe den Mobilfunkbetreibern nichts anderes übrig, als mit den Planungen für die Redimensionierung der Netze beginnen. Da dies aber Zeit braucht, werden höhere Kundentarife ab 1.1.2006 ohne Einlenken der niederösterreichischen Landesregierung nicht mehr aufzuhalten sein, so Barmüller.

\"Insgesamt ist die Mobilfunkversorgung in halb Niederösterreich gefährdet“, stellte Barmüller klar. Die Mobilfunkbetreiber haben zwar den Auftrag, mindestens 75 Prozent der Bevölkerung als Anteil der in österreich ansässigen Gesamtbevölkerung mit Mobilfunk zu versorgen, \"aber wo sie diesen Anteil sicherstellen, ist nicht in der vorgeschriebenen Versorgungspflicht festgelegt“.

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