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Klagen über Klagen

Mit dem Start der Diskontmarke \"bob\" reiht sich die mobilkom als letzter Mobilfunker in die Riege der Billigschienen am Mobilfunkmarkt ein. Nach langem Zögern besinnt man sich der Marktanteile im No-Frills-Bereich und wirft scheinbar die lange Jahre aufgebaute Qualitätsstrategie über Bord. Doch auch die neue Billigmarke funkt aus dem A1-Netz. Abstriche in der Servicequalität müssen die Konsumenten wohl nur bei Hotlines und Kundenbindungsprogrammen machen. Nunmehr vier Netzbetreiber und weitere Mobilfunkmarken wie bob, eety, tele.ring, Yesss, Tele2UTA, Schwarzfunk rittern um die Kunden jenseits der 100-Prozent-Penetration in österreich. Doch ist das lange nicht das Ende. In Ländern wie Dänemark stellen die virtuellen Netzbetreiber bereits ein Viertel aller Handykunden.

Die Klage von T-Mobile/tele.ring, die mobilkom betreibe mit der Werbung, bob-Kunden könnten um sieben Cent in alle Netze telefonieren, unlauteren Wettbewerb, ist schlicht und einfach lächerlich. Die Argumentation der Konkurrenz: Wer weniger als den Mindestumsatz von neun Euro telefoniert, zahlt einen höheren Minutentarif als jene sieben Cent. Interessanterweise klagt jener Betreiber, der bereits mit seiner \"Formel 10\" Mindestumsätze ingeführt hat. Aber vielleicht beginnt nun einen neue ära der Klagen? In der Kundenakquisition ist ja bekanntlich nicht mehr viel zu holen. Das könnte dann auch gleiche Blüten annehmen, wie vor Jahren bei den Elektrohändlern MediaMarkt und Saturn gesichtet. Damals lieferten sich die beiden Töchter des Metro-Konzerns über ein volles Jahr ein werblich hervorragend inszeniertes Scheingefecht. Gegenseitige Klagen waren nicht zu befürchten. Der fiktiv geführte Wettkampf lenkte die Aufmerksamkeit der Konsumenten auf die beiden Marktgrößen und drängte die anderen Mitbewerber ins Abseits. Metro konnte dadurch die Umsätze und den Bekanntheitsgrad seiner beiden Töchter überdurchschnittlich steigern. Die Idee dahinter: Die Werbeschlacht gab den Konsumenten das Gefühl, dass sie im Kampf der beiden Anbieter die eigentlichen Nutznießer wären.

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