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Harmonische Vergabe

Dort, wo das nicht ganz der Fall ist, vertraut man auf den Gang zum Vergabeamt.

Eine solche Harmonie wünscht sich die Bauwirtschaft in Sachen Bauordnung schon lange: Alle Bundesländer haben einstimmig dem Ende des letzten Jahres im Nationalrat beschlossenen Novelle zum Bundesvergabegesetz zugestimmt, wie Michael Fruhmann, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, bestätigt. Beinahe untypisch für österreich, kann das neue Vergabegesetz damit wie geplant am 1. Februar in Kraft treten. Allerdings hing die Harmonie bis zuletzt an einem Faden: Erst im letzten Moment kam die Zustimmung aus dem Salzburger Landtag, der die Novelle abgelehnt hatte. Gespießt hat es sich an den von Bauindustrie und Baugewerbe bereits seit längerem vorgebrachten Einwänden: Der Bauwirtschaft war vor allem die geplante Aufhebung der Normenbindung ein Dorn im Auge, wodurch öffentliche Auftraggeber nicht mehr wie bisher im alten Gesetz bei Ausschreibungen an ö-Normen und standardisierte Leistungsbeschreibungen gebunden gewesen wären. Laut Entwurf hätten sich öffentliche Auftraggeber an den Normen nur mehr orientieren müssen, Abweichungen hätten nicht mehr begründet werden müssen.

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