Sinnvoller Weg?
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Das Bundesenergieeffizienzgesetz gilt in Österreich ab Jänner 2015 und beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Nur Energielieferanten sind zu Einsparungen verpflichtet. Alle anderen müssen zwar teils Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder Energieberatungen bestreiten, aber keine Verbesserungsmaßnahmen setzen.