Die Europäische Kommission verklagt Kroatien vor dem Gerichtshof wegen unterlassener Mitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie. Mit der »Durchsetzungsrichtlinie« werden Instrumente festgelegt, mit denen die Umgehung und der Missbrauch von EU-Rechtsvorschriften zur Entsendung von Arbeitskräften bekämpft und die Verwaltungszusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden sollen. Die Durchsetzungsrichtlinie hätte bis zum 18. Juli 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Mit Ausnahme Kroatiens haben alle Mitgliedstaaten der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Auf Grundlage dieser Informationen überprüft die Kommission, ob die Durchsetzungsrichtlinie korrekt umgesetzt wurde. Obwohl die Kommission im September 2016 ein Aufforderungsschreiben und im Februar 2017 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hat, sind die kroatischen Behörden bisher noch nicht ihrer Meldepflicht nachgekommen. Daher wird die Kommission den Gerichtshof auf der Grundlage des Verfahrens nach Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld gegen Kroatien zu verhängen, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist.