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„Netzkosten für Ökostrom fair aufteilen“

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Die Netzbetreiber schlagen pauschale Abgeltung für den Netzzutritt von allen Ökostrom-Anlagen vor.

Wind- und Sonnenenergie werden in den nächsten zehn Jahren in Österreich zügig ausgebaut werden. Nur so kann das klimapolitische Ziel erreicht werden, bis 2030 die gesamte österreichische Stromversorgung national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Dieser großflächige Umbau des heimischen Stromsystems erfordert parallel den Ausbau und die technologische Aufrüstung der Verteilernetze, die das Rückgrat des klimafreundlichen Stromsystems bilden.

Die nötigen Investitionen in die Verteilernetze dürfen nicht zu einseitigen Belastungen der Stromkunden führen, forderte der Geschäftsführer von Netz Burgenland, Florian Pilz, bei einem Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit im März. Pilz wies auf eine drohende Schieflage hin: „Wenn die Kosten für den Ausbau bei den Netzbetreibern hängen bleiben, müssen sie zwangsläufig in den Netztarif für die Endkunden einfließen. Das würde aber bedeuten, dass die Stromkunden ausgerechnet in jenen Versorgungsgebieten am höchsten belastet werden, wo besonders viele neue Ökostrom-Anlagen ans Netz gehen.“

Kostengünstiger Netzzugang

Gleichzeitig ist es das Anliegen der Netzbetreiber, den Netzzugang für Wind- und Sonnenenergie-Anlagen möglichst kostengünstig zu gewährleisten, betonte Pilz: „Es wäre kontraproduktiv, gerade jetzt den Ökostrom zu verteuern. Es wird aber notwendig sein, dass die Betreiber von Windparks und von Photovoltaik-Anlagen über einer bestimmten Größe einen fairen Anteil an den von ihnen verursachten Netzkosten tragen.“

Die einfachste und im Hinblick auf die Fairness beste Lösung sehen die Netzbetreiber darin, den Netzzugang für Ökostromanlagen in allen Netzebenen pauschal abzugelten. Die Pauschalierung soll explizit auch für Großanlagen gelten, bei denen das derzeit im Gesetz nicht vorgesehen ist. Konkret sollen Ökostrom-Anlagen für den Anschluss ans Netz einmalig eine Pauschale von maximal 100 Euro pro Kilowatt Leistung entrichten. Kleine Anlagen unter 5 Kilowatt maximaler Einspeiseleistung sollen davon befreit bleiben, die große Zahl der kleinen privaten Anlagen in Einfamilienhäusern, Bauernhöfen, etc. wäre davon also nicht betroffen.

Für alle jene, die eine Anlage bauen wollen, also die Projektwerber, bringt die Pauschale ein hohes Maß an Planungssicherheit. Denn wenn das Entgelt für den Netzzutritt nach den tatsächlichen Kosten berechnet wird, wäre eine starke Ungleichbehandlung der Anlagenbetreiber die Folge. Die anfallenden Kosten würden dann davon abhängen, wie stark das Netz bereits ausgelastet ist. Wenn eine Anlage ans Netz geht, während dieses noch über ausreichend Kapazitäten verfügt, hätte dann mit sehr geringen Kosten zu rechnen. Dagegen könnten exorbitant hohe Kosten entstehen, wenn die Kapazitätsgrenze bereits erreicht ist. Zum Beispiel könnte der Anschluss einer neuen Anlage den Bau eines zusätzliches Umspannwerks erfordern.

Pauschale bringt faire Verteilung

Pilz: „Eine Netzzutritts-Pauschale, wie wir sie vorschlagen, bringt am ehesten die beiden eigentlich im Widerspruch stehenden Anliegen unter einen Hut, nämlich Ökostrom möglichst kostengünstig bereit zu stellen, gleichzeitig aber die Stromkunden nicht einseitig mit den Kosten für den Netzausbau zu belasten.“

Die Verteilernetzbetreiber sehen in diesem Vorschlag einen Beitrag zur nötigen Energiewende, denn die Umstellung des Stromsystems auf erneuerbare Energien kann nur gelingen, wenn die Netzinfrastruktur die nötigen Voraussetzugen dafür liefert. „Den Verteilernetzen kommt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende zu“, betonte die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, „die größten Windparks und Photovoltaik-Felder nützen nichts, wenn es keine ausreichenden Netzkapazitäten gibt, um den Strom auch zu den Verbrauchern zu bringen.“

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