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E-Mobilität: Änderungen im Wohnrecht gefordert

E-Mobilität: Änderungen im Wohnrecht gefordert Foto: Thinkstock

Damit die Errichtung von privaten Ladestationen für E-Autos einfach wird, fordert der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) Änderungen im Wohnrecht.

E-Mobilität nimmt in Österreich Fahrt auf. Das Angebot an E-Fahrzeugen wird vielfältiger, die Neuzulassungen von Elektroautos steigen kontinuierlich an und auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht voran. „Bei der geplanten Expansion der E-Mobilität muss aber auch die private Infrastruktur mitziehen - und da hapert es am wichtigsten Ort: Zuhause“, sagt Roland Ziegler, Sprecher des BEÖ.

Am praktischsten wäre ein Strom-Ladeanschluss für das E-Auto direkt am Wohnort. "Doch was für private Hausbesitzer relativ einfach machbar ist, kann für jene, die in einer Wohnung leben, fast unmöglich sein“, so Ziegler. Vor allem dann, wenn es sich um ein Mehrparteienhaus oder eine Wohneigentümergemeinschaft handelt. "Denn ohne die Zustimmung aller Eigentümer geht meist gar nichts. Sie müssen ihre Zustimmung geben – und in der Regel auch die mobilitätstechnische Aufrüstung der Immobilie zahlen“.

Modernisierung des Wohnrechts notwendig
"Ähnlich wie bei der Wohnrechtsnovelle 2002, bei der der Zugang zum Internet erleichtert wurde, ist es jetzt notwendig, das Wohnrecht wieder einem Modernisierungscheck zu unterziehen. Die Umsetzung gewünschter technologischer Entwicklungen wie Elektromobilität oder die Einführung intelligenter dezentraler Energiesysteme wird ohne die entsprechenden Gesetzesänderungen im Wohnrecht nicht funktionieren", ergänzt Daphne Frankl-Templ, Expertin für Rechtsfragen in der Elektromobilität in der Rechtsanwaltskanzlei Templ.

Aus Sicht des BEÖ sind daher rechtliche Änderungen raschest notwendig. "Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im Wohnungseigentumsgesetz (§ 16) und Mietrechtsgesetz (§ 9) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann“, so Roland Ziegler.

Last modified onMontag, 28 Mai 2018 15:29
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