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Handelsware Energieeffizienz

Handelsware  Energieeffizienz Foto: Thinkstock

Seit Jänner 2015 ist das ­heimische Energieeffizienz­gesetz, EEffG, in Kraft. Das erste Jahr war von Unsicherheit und Warten geprägt. Branchenvertreter sehen die Herausforderungen ­heuer sportlich – und fordern Verbesserungen.

Bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent verbessern, den Anteil Erneuerbarer erhöhen und Treibhausgasemissionen reduzieren – so weit das Ziel des EEffG. Der Weg dahin ist allerdings holprig.
»Das Gesetz trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft, die Monitoringstelle wurde jedoch erst im Mai bestellt, die Richtlinien-Verordnung samt Methodendokument überhaupt erst 2016 kund gemacht«, bemängelt Leo Windtner, Generaldirektor der Energie AG Oberösterreich. »Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen vor allem in der Richtlinienverordnung enthalten aus fachlicher Sicht diskussionswürdige Kompromissformulierungen, die den Erfolg des Gesetzes aus heutiger Sicht unsicher erscheinen lassen«, bedauert Jürgen Schneider, Umweltexperte im Umweltbundesamt.

Laut Energieinstitut der Wirtschaft gibt es Unsicherheiten, wie die Maßnahmen dokumentiert werden müssen, wann und wo sie eingereicht werden können und wie lang sie gelten. Laut Martin Seeberger, Bereichsleiter Energieeffizienz bei der Vorarlberger Kraftwerke AG, ist damit eine Planbarkeit de facto nur bedingt gegeben. Roland Ziegler, Energieeffizienzbeauftragter der EVN, sieht es ähnlich: »Das Maßnahmenpaket gab es zwar noch aus den Vorjahren, die Bewertung war aber nicht klar. Geschäftsmodelle aufzubauen, war schwierig. Da das Gesetz so unsicher und keine Verordnung da war, mussten wir davon ausgehen, dass wir es nicht komplett erfüllen können und haben einigen Kundengruppen einen Tarifaufschlag verrechnet, sofern keine Energieffizienzmaßnahmen bei diesen durchgeführt werden konnten.« Nach der Evaluierung der Zielerreichung und der tatsächlich entstandenen Kosten kann die EVN mit diesen Kunden nun gegenverrechnen.

Wie finanzieren sich die Energieplattformen?

Laut Ethus wird abhängig vom Volumen eine Handelsprovision eingehoben, von vielen wird zudem ein kostenpflichtiges Maßnahmenmanagement angeboten, wie Controlling und Unternehmensberatungen. Die Plattform effizienzmeister.at von Oesterreichs Energie ist die einzige ohne Aufschläge. Hier tritt die die gesamte Elektrizitätswirtschaft als Käufer auf. Die anderen Plattformen sind offene Energiebörsen.

Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie: »Man darf das Thema Energieeffizienz nicht überbewerten.« Effizienz sei wichtig, um den Gesamt­energieverbrauch zu senken, »aber Strom bildet nur ein Fünftel des Gesamt­energieverbrauchs.«

Energieplattformen

EVU können Energieeffizienzmaßnahmen selbst setzen oder zukaufen – direkt vom Kunden beziehungsweise von Energieplattformen. Am effizientesten ist für EVU natürlich die direkte Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Energielieferant. »Wir haben mit Kunden partnerschaftliche Lösungen realisiert«, so Robert Glockner, Leiter Energieeffizienz bei der Kelag. Für den Notfall gibt es derzeit sechs Plattformen: E-Effizienz, effizienzmeister, Energiebonus, Ethus, OneTwoEnergy und Syneco. »Gerade die strukturierte Eingabe und die damit verbundene administrative Erleichterung machen Plattformen zum Enabler«, sieht ein Ethus-Vertreter die Stärke der Plattformen. Gesetzt wurden von den EVU vor allem eigene Maßnahmen, zum Beispiel die Förderung energieeffizienter Heizsysteme, Energiespar-Kooperationen mit der Industrie, Schaffung innovativer Dienstleistungen. »Dazu kamen Energieeffizienzmaßnahmen unserer Businesskunden, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen übertragen wurden«, so Leonhard Schitter, Vorstandssprecher der Salzburg AG. Erleichtert wurde der EEffG-Start, da Maßnahmen aus 2014 gemeldet werden konnten.

Bedarf an Energie­effizienz

Energieeffizienz wird überwiegend auf EVU-Ebene realisiert – denn der Stromverbrauch stieg in Österreich 2015. »Gegenüber 2014 war ein Plus von 0,7 TWh auf 67,1 TWh zu verzeichnen«, berichtet Stefan Nohel vom Umweltdachverband. Auch die Import­rate erhöhte sich. Erstmals liegt Österreich mit 10 TWh Importstrom über dem EU-Schnitt. Hier braucht es laut Jürgen Schneider, Umweltexperte im Umweltbundesamt, weitergehende verbindliche Schritte, damit sichergestellt werden kann, dass die EU-rechtlichen und nationalgesetzlichen Klima- und Energieziele – auch jene, die im Pariser Klimagipfel vereinbart wurden – tatsächlich erreicht werden. Diese gesetzliche Verpflichtung wird von den EVU kritisch gesehen. Roland Ziegler von der EVN hält ein Verpflichtungssystem in Österreich für unnötig, da bereits ausreichend Energieeffizienzmaßnahmen gesetzt werden. Es gäbe bessere Alternativen zum EEffG, etwa die Einhebung von Ökoaufschlägen durch Netzbetreiber oder Energielieferanten. Daraus sollten diese Maßnahmen finanziert werden. Dass das EEffG fällt, wird aber allgemein als chancenlos erachtet.

Relaunch 2016

Dringend erforderlich ist laut Energiewirtschaft ein Relaunch. »Das bestehende Gesetz ist handwerklich ganz schlecht aufgestellt. Durch die Durchführungsverordnung hat sich zwar einiges verbessert, vieles ist aber noch komplizierter geworden, zum Beispiel das Banking, das durch das Gesetz nicht gedeckt sei«, erklärt Roland Ziegler. Urs Harnik, Konzernsprecher der Energie Steiermark sieht vor allem im Bereich der Meldung von Maßnahmen Verbesserungspotenzial, was Systematik und gewisse Schnittstellen angeht. Friedrich Kapusta vom Energieinstitut der Wirtschaft regt eine bessere Bewertung von Maßnahmen an, zum Beispiel eine längere Anrechnung von Wärmedämmung. Für Roland Ziegler liegt das Problem in der fehlenden Abgleichung. »Im Laufe der Zeit wurde so viel verändert, dass nichts mehr zusammenpasst. Es sollten sich alle Stakeholder an einen Tisch setzen und sich bewusst sein, dass das bestehende EEffG nicht die allerbeste Idee war.«

Hintergrund: Inhalte des Energieeffizienzgesetzes

Das Bundesenergie-effizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen seit Jänner 2015 zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können eine Energieberatung freiwillig durchführen und deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse der Monitoringstelle melden.

Österreich verpflichtet sich im Rahmen dieses Gesetzes bis zum Ende des Verpflichtungszeitraums 2020 zur Erreichung eines kumulativen Endenergieeffizienzziels von 310 PJ und zur Erreichung eines Energieeffizienzrichtwerts von 1050 PJ. Das Ziel soll über die Lieferantenverpflichtung und über strategische Energieeffizienzmaßnahmen – Mineralölsteuer, thermische Sanierung, etc. – erreicht werden.

1. Energielieferanten haben – sofern sie 25 GWh oder mehr an Endenergieverbraucher absetzen – die Durchführung von Effizienzmaßnahmen bei oder bei sich selbst im Umfang von 0,6 % ihrer Vorjahresenergieabsätze nachzuweisen. In Österreich betrifft dies 559 Energielieferanten.
Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wurde, die das Input-Output-Verhältnis zum Beispiel eines Gerätes oder Prozesses verbessert und dem Energielieferanten zurechenbar ist. Zu einer tatsächlichen Reduktion des Energieverbrauchs muss es nicht kommen. Weder werden Unternehmen gezwungen, ihre Produktion einzuschränken, noch werden Lieferanten verpflichtet, ihren Energieabsatz an Endkunden zu reduzieren. 40 % der Maßnahmen des EVU sind bei Haushalten oder im öffentlichen Verkehr zu setzen.

2. Große Unternehmen werden über das EEffG verpflichtet, ein Managementsystem zu implementieren oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Die Verpflichtung, die Maßnahmen auch umzusetzen, besteht nicht. Als »groß« gelten Unternehmen ab einer Zahl von 250 Beschäftigten oder ab einem Umsatz von 50 Mio. Euro beziehungsweise einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro. Insgesamt sind dies 1.966 Firmen in Österreich.

3. Dritter im Bunde ist der Bund: 3 % jener Gebäudefläche müssen saniert werden, die in sein Eigentum fallen und auch vom Bund genutzt werden. Die Maßnahmen betreffen die thermische Sanierung, Verbesserungen im Facility Management, Verhaltensänderungen der Nutzer oder Einsparungen im Energiecontracting.

Quelle: BMWFW

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