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»Anreiz für rasche Investitionen«

\"MinisterDie stets geforderte Energiewende ist in Österreich längst eingeleitet. Ein Gastkommentar von Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner.

 

Angesichts der Atomkatastrophe in Fukushima setzt das neue Ökostromgesetz die richtigen Schwerpunkte: Wir wollen unabhängig von Atomstrom-Importen werden, den Anteil erneuerbarer Energien weiter ausbauen und effiziente Investitionen für mehr Wachstum und Green Jobs auslösen. Daher erhöhen wir das Fördervolumen so stark, dass künftig ein fixes jährliches Kontingent von 800 Millionen Euro für neue Anlagen über deren gesamte Laufzeit zur Verfügung steht. Gleichzeitig wollen wir die bestehende lange Warteliste schon heuer durch eine einmalige Aufstockung um 100 Millionen Euro abbauen. Dazu enthält die Novelle ein EU-rechtskonformes Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie, um Nachteile im Standort-Wettbewerb zu verhindern.

Schon jetzt muss Österreich den internationalen Vergleich nicht scheuen. Ganz im Gegenteil, die stets geforderte »Energiewende« ist längst eingeleitet. So liegen wir bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit einem Anteil von rund 70 Prozent im EU-Vergleich auf Platz eins. Davon gehen 60 Prozent auf Wasserkraft zurück, während zehn Prozent auf gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Biomasse und Biogas basieren. Durch die Novelle soll die jährliche Förderung für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen von 21 Millionen um fast 50 Prozent auf jährlich 30 Millionen Euro steigen. Das heißt, dass die Errichter und Betreiber über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Strom-Konsumenten – also Haushalten und Betrieben – unterstützt werden.


Förderung zu vernünftigen Kosten

Um in den Genuss der Sonderförderung zum Abbau der Warteliste zu kommen, sind geringere Tarife vorgesehen. Damit schaffen wir einen Anreiz für rasche Investitionen und verhindern spätere überfallsartige Kürzungen wie in Deutschland, weil die Kosten des Systems aus dem Ruder laufen. Ohne Degression würde eine Überförderung einzelner Anlagen drohen, weil sich die verwendeten Technologien seit der Einreichung weiter entwickelt haben. Unabhängig davon hat der Projektwerber zwei Optionen: Er kann das Vorreihungs-Angebot zu den neuen Konditionen annehmen oder weiterhin auf einen Vertrag mit der Abwicklungsstelle OeMAG warten.

Wir sind jedenfalls überzeugt, dass auch die im internationalen Vergleich moderat reduzierten Tarife von der Branche gut angenommen werden. Damit können günstig gelegene Projekte auf dem Weg zur Marktreife effizient gefördert werden – anstatt in der
Warteschleife zu verharren. Damit es nicht wieder zu langen Wartelisten kommt, wird das Fördersystem im Rahmen der Novelle effizienter und transparenter. Die einzelnen Technologien erhalten erstmals fixe Töpfe, die jährlich neu aufgelegt werden. Für neue Photovoltaik-Anlagen sind es drei Millionen Euro (statt bisher 2,1 Millionen). Bei Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft 3,5 Millionen Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun Millionen Euro pro Jahr. Damit erreichen wir einen vernünftigen Mix beim Ökostrom-Ausbau.

Mehr Effizienz und Nachhaltigkeit

Gemäß der Energiestrategie Österreich wollen wir nicht nur ein nachhaltiges, sondern auch ein effizientes Energiesystem schaffen. Daher ist es uns wichtig, dass die Ökostromanlagen an den am besten geeigneten Standorten gebaut werden. Also Windräder dort, wo viel Wind weht und Photovoltaik-Anlagen dort, wo oft die Sonne scheint. Unser Ziel ist es, dass trotz der subventionierten Tarife Anreize für technologische Innovationen bestehen und sich die Fördertarife möglichst bald dem Niveau der Marktpreise annähern. Natürlich muss uns grüner Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Biogas auch etwas wert sein, aber die Konsumenten dürfen dadurch nicht zu stark belastet werden.

In diesem Sinne ist unser Gesetzesentwurf ein ausgewogener Kompromiss, der allen Generationen ein leistbares Energiesystem sichern soll. Allfällige Härten der Novelle können nach der Begutachtungsphase noch abgeschliffen werden.

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