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"Last minute ticket" für Ökostromausbau

"Last minute ticket" für Ökostromausbau Foto: Thinkstock

Endlich! Vor der Sommerpause und den Nationalratswahlen boxt das Parlament noch die dringend erwartete "kleine" Ökostromnovelle durch. Die Reaktionen der Verbände hier im Wortlaut.

Dem Vernehmen nach ist der Durchbruch in den Verhandlungen zur kleinen Ökostromnovelle gelungen. Sie soll am 29. Juni im Laufe des Abends beschlossen werden. Der nunmehr ausverhandelte Entwurf soll mehr Ökostrom in die heimischen Stromnetze bringen. Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, zeigt sich erfreut: "Am Ende haben die monatelangen Verhandlungen doch noch Früchte getragen. Im Sinne eines nachhaltigen Klimaschutzkonzepts gemäß des Pariser Abkommens natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber der erste von vielen notwendigen Schritten." Zu gratulieren fällt dem Umweltdachverband "trotzdem schwer", heißt es: Zu begrüßen ist zwar die Entscheidung dafür, den Abbau der Warteschlange bei Windkraftanlagen zu ermöglichen; positiv ist zudem, dass Photovoltaikanlagen nach diesem Entwurf endlich auf Mehrparteienhäusern errichtet und gemeinschaftlich genutzt werden können. Doch der große Wermutstropfen bleibt bestehen: "Das Beibehalten der Pauschalförderung von Kleinwasserkraftanlagen ist definitiv kein Schritt in die richtige Richtung. Gewässer- und Biodiversitätsschutz kommen nach wie vor zu kurz – die Hoffnung liegt nun diesbezüglich auf der möglichst rasch in die Wege zu leitenden großen Novelle", so Maier abschließend.

Grundsätzlich begrüßt der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) die Tatsache, dass ein Abschluss erfolgt ist und damit ein Zeichen für den Klimaschutz und Österreichs Anti-Atompolitikgesetzt wurde. "Als Erneuerbare haben wir ein Zwischenziel erreicht, auch wenn wir unterwegs noch ordentlich gerupft wurden", meint Peter Püspök, Präsident des EEÖ. "Für den dringend notwendigen großen Sprung nach vorne bei Klimaschutz und Energiewende brauchen wir von der nächsten Regierung aber noch viel mehr Rückenwind", fügt Püspök hinzu. "Heute muss aber allen gedankt werden, die sich um den vorliegenden Beschluss bemüht haben", schließt Püspök.

Auch Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, ist erfreut über die offenbar in letzter Minute erfolgte Einigung. "Die vorliegende Novelle bringt Verbesserungen, die wir dringend benötigen, um den Umbau des Energiesystems voranzutreiben. Wir sind erleichtert, dass am Ende der Legislaturperiode doch noch eine Lösung gefunden werden konnte", erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Der EU-konforme Abbau der Warteliste bei Windkraft war eine der wesentlichen Forderungen der E-Wirtschaft und ist ein wichtiger Schritt, der auch der heimischen Wirtschaft nützen wird. Ebenso bietet der neue Rahmen für die Kleinwasserkraft notwendige Investitionsanreize. Die Regelung zur Errichtung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen für Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern schafft Rechtssicherheit und ist ein wichtiger Schritt für den Umbau des Energiesystems vor allem im urbanen Raum. Im Interesse der Versorgungssicherheit sind vor allem die Neuregelungen zur Sicherung der hocheffizienten KWK-Anlagen und die Regelung für die strategische Netzreserve besonders hervorzuheben. Damit wird ein notwendiger Rahmen für den Betrieb systemrelevanter Kraftwerke geschaffen. "Wir müssen die Erneuerbaren an den Markt heranführen. Trotzdem benötigen wir mittelfristig ein moderates Incentivierungssystem, um unsere Ziele entsprechend unserer Stromstrategie umsetzen zu können. Wir brauchen mehr Strom im Energiesystem, mehr Erneuerbare und Flexibilität im Stromsystem und mehr Partizipation aller Marktteilnehmer", so Schmidt.

Die Einigung auf die kleine Novelle des Ökostromgesetzes ist für den Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) unter den gegebenen Umständen "ein mittleres politisches Wunder". PVA-Präsident Hans Kronberger: "Nach mehr als dreijährigem Ringen mit zig Rückschlägen ist im allerletzten Finish der Parlamentssaison noch das Wunder geschehen, dass sich ÖVP, SPÖ und Grüne auf das Verfassungsgesetz geeinigt haben. Unsere Forderungen sind im Wesentlichen erfüllt." Nach der Reform des Gesetzes ist die volle Ausschöpfung der Fördersumme von jährlich acht Millionen Euro ermöglicht. In der alten Regelung gingen der PV-Branche durch die Tatsache, dass die installierte Leistung gewertet wurde und nicht die gelieferte Strommenge, ein Viertel der Fördersumme verloren. Das waren je zwei Millionen Euro auf 13 Förderjahre, also 26 Millionen Euro. Kronberger: "Die Photovoltaik ist durch die starke Preisreduktion der Anlagen (zwei Drittel in den letzten Jahren) auf dem besten Weg zur eigenständigen Marktfähigkeit. Begünstigt wird diese Situation durch die starke Tendenz zum Eigenverbrauch vom selbst produzierten Strom." Beschlossen wurde eine Zusatzförderung in der Höhe von 30 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 für PV-Anlagen und Speicher. Damit verfügt Österreich erstmals über eine bundesweite Speicherförderung. Einen weiteren Impuls für den PV-Ausbau in Österreich wird die ebenfalls beschlossene ElWOG-Novelle bringen, die gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen auf Mehrparteienhäusern ermöglicht. "Wir erwarten für das Jahr 2018 einen Ausbauzuwachs von circa 25 Prozent, beziehungsweise 40 bis 50 Megawatt". Der Beschluss der kleinen Novelle war auch unbedingte Voraussetzung für die geplante Ökostromnovelle, die die Weiche bis 2030 stellen soll. Kronberger: "Bei allen Uneinigkeiten in den letzten Jahren bedanken wir uns bei den drei Parteien für das Ergebnis. Besonders bei der Grünen Abgeordneten Christiane Brunner, die mit ihrer Mitarbeiterin Judith Neyer in den letzten Wochen ein höchst professionelles Verhandlungsgeschick an den Tag gelegt haben."

Erleichtert zeigen sich auch Präsident Christoph Wagner und Geschäftsführer Paul Ablinger von Kleinwasserkraft Österreich. "Drei Jahre kämpften wir nun bereits um diese dringend notwendige Reform", erklärt Wagner dessen Dank allen Verhandlerinnen und Verhandlern gilt vor allem jenen, die sich immer für die Interessen der Kleinwasserkraft eingesetzt hätten. "Solange wir auf einem Markt agieren müssen, auf dem wir Dumpingpreisen gegenüberstehen, die durch die massive Förderung von Atom- und Kohlestrom verursacht werden, sind Ausgleichsmaßnahmen für uns leider notwendig", erklärt Ablinger die Notwendigkeit der Novelle und betont, dass der Abbau des Rückstaus an Förderanträgen auch bei der Kleinwasserkraft nun endlich in Angriff genommen wird: "Eine große Menge an Ökostrom, hohe Investitionen mit großer Wirkung auf die Volkswirtschaft und deutliche Verbesserungen für die Ökologie können so zusätzlich erreicht werden", zeigt sich Ablinger erfreut. Alleine beim Ausbau des ökologisch und wirtschaftlich realisierbaren Potentials der Kleinwasserkraft könnten mittelfristig Investitionen von mehr als drei Milliarden Euro ausgelöst werden. Aus diesem Grund sei auch die Perspektive einer umfassenden Reform, nach wie vor nicht aus den Augen zu verlieren: "Über den exakten Weg und die Ziele wird man noch diskutieren müssen, Kleinwasserkraft Österreich steht aber für konstruktive Gespräche jederzeit zur Verfügung", hält daher Wagner fest, der aber darauf verweist, dass auch der Bestand von Kleinwasserkraftwerken nicht vergessen werden dürfe. "Bei Preisen von 3 Cent und darunter kann niemand wirtschaftlich Strom produzieren", so der Vereinspräsident abschließend.

Die IG Windkraft begrüßt ebenfalls die Einigung. Das sei "endlich ein kleiner weiterer Schritt beim Ausbau der Erneuerbaren". Nachdem in der ersten Regierungsvorlage Windkraft nicht bedacht worden war, sind ganz am Ende der Verhandlungen nun positive Elemente aufgenommen worden. "Dass die Novelle des Ökostromgesetzes nun im Parlament beschlossen werden kann, ist zum großen Teil der Beharrlichkeit von Christiane Brunner und Judith Neyer von den Grünen zu verdanken", so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: "Ohne dem Willen der Grünen beim Klimaschutz etwas voran zu bringen, wäre das Gesetz so niemals gekommen. Der Dank gilt auch jenen Parlamentariern von SPÖ und ÖVP, die diesen klaren Weg für mehr Windenergie und Klimaschutz schlussendlich ermöglicht haben." Durch ein Sonderkontingent von 45 Millionen Euro für den Abbau eines Teils der Warteschlange kann voraussichtlich in wenigen Monaten mit der Umsetzung von rund 120 Anlagen mit 350 MW Windkraftleistung begonnen werden. Damit bekommt Österreich mit einem Schlag 1,3 % mehr Ökostrom, 2.100 Arbeitsplätze durch die Errichtung und weitere 190 Dauerarbeitsplätze für Betrieb und Wartung der Anlagen. In Summe werden diese Windparks ein Investitionsvolumen von 580 Millionen Euro auslösen und die heimische Wirtschaft ankurbeln. Bei Tarifabschlägen, die jene Windkraftprojekte treffen werden, die den Warteschlangenabbau in Anspruch nehmen, wurden sehr hohe Prozentsätze vorgeschlagen. Die Abschläge reichen von 7 bis 12 % des zugesagten Tarifes. "Hier wird sich zeigen, ob bei bereits genehmigten Projekten so hohe Kostenreduktion überhaupt möglich sind", bemerkt Moidl. Zusätzlich werden mit der Ökostromnovelle einige Stolpersteine im Gesetz beseitigt. "Damit ist der Ökostromausbau wieder auf sichere Beine gestellt", bemerkt Moidl. "Leider" bleibe ein Teil der Warteschlange bereits beantragter Projekte bestehen, welche dadurch erst in den nächsten Jahren realisiert werden können. "Jetzt kann die Erarbeitung einer großen Ökostromreform detailliert begonnen werden. Denn die Ökostromnovelle kann nur der erste Schritt sein, um die Energiewende substantiell voranzubringen", so Moidl abschließend.

SPÖ-Energiesprecher Wolfgang Katzian hat für die SPÖ die Regelung verhandelt. Er spricht von einem sehr guten Ergebnis für die Umwelt, die Beschäftigung, die KonsumentInnen und die Wirtschaft. "Wir setzen dabei auf die Grundsätze des Plan A von Bundeskanzler Christian Kern. Gefördert werden hocheffiziente Anlagen, wir stellen sicher, dass die Investitionen für maximale heimische Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in Österreich sorgen. Und aus jedem Fördereuro kommt mehr Ökomstrom heraus“, so Katzian. Letztlich ist es auch „ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit". Aus der geplanten kleinen Ökostromnovelle wurde jetzt ein relativ großes Gesetzespaket. Es wird 660 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen in Windkraft, kleine Wasserkraft, Photovoltaik und Speicher geben. Die dadurch ausgelösten Investitionen schaffen und sichern rund 10.000 Arbeitsplätze. Die Versorgungssicherheit werde durch Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte zur Integration der Erneuerbaren in den Bereichen Strom und Wärme gefördert. "Und es gibt die langfristige Sicherung einer Netzreserve für Strom. Zentral ist für den Energiesprecher, dass die KonsumentInnen mehr Ökostrom bekommen, wobei sichergestellt ist, dass die Kosten nicht steigen."

Kritisch sieht es die IV: "Nun hat die Befriedigung von Partikularinteressen tatsächlich auf den letzten Drücker eine nachhaltige, marktkonforme, kosteneffiziente Reform des Systems auf längere Zeit ausgestochen", äußert sich der IV-Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Peter Koren. Anders könne man die "deutliche Volumenerhöhung der Dauersubventionierung von Ökostromanlagen auf Basis von Einspeisetarifen" nicht bezeichnen. Immerhin habe man aber mit dem Aufzeigen von Ineffizienzen des bestehenden Fördersystems durch die Industrie die drohende Kostenexplosion eindämmen können. "Die Verhandlungen hatten zusätzliche Belastungen für Haushalte und Unternehmen von mehr als zwei Mrd. Euro befürchten lassen. Jetzt ist es immerhin gelungen, diese Forderungen mit rund 800 Mio. Euro deutlich einzuschränken", so der IV-Vize-Generalsekretär. Durch erfolgten Beschluss eines Artikelgesetzes wolle der Gesetzgeber zudem drohende Vertragsverletzungsverfahren durch Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG), im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und im E-Control-Gesetz ausräumen. Hier fänden sich auch positive Ansätze wie die Ermöglichung von Gemeinschaftsphotovoltaikanlagen.
Das Hauptgewicht des Pakets liege jedoch auf den deutlich erhöhten Mitteln für dreizehnjährige Einspeisetarife zum sogenannten Wartelistenabbau bei Windenergie, bei der Ermöglichung von Geldern für eine dreijährige Nachfolgetarifierung für defizitäre Biogasanlagen und einiger weiterer, durch Adaptierungen im Bereich der Photovoltaik und Wasserkraft aufgebaute Kostenvolumina. "Hier entstehen aus dem Titel der Ökostromförderung die besagten zusätzlichen Kosten von rund 800 Mio. Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher", so Koren. "Es erscheint nun leider unrealistisch, die im Arbeitsprogramm der Bunderegierung verankerten Inhalte einer umfassenden und systemdienlichen Novelle rasch umzusetzen", bedauerte der Vize-Generalsekretär. In diesen Strategien hätten sich auch positive Ansätze erkennen lassen. "Durch eine Umstellung der Fördersystematik, etwa auf Investitionsförderung, und der Einführung von technologie- und effizienzbasierten Ausschreibungsmechanismen, könnte das System auf eine nachhaltige und marktverträgliche Zielerreichung ausgerichtet werden", so der Vize-Generalsekretär. Die IV stehe jedenfalls auch in Zukunft für eine umfassende Reform zur Verfügung. "Schmerzhaft ist nicht nur das Kostenvolumen des Pakets, welches durch alle Stromverbraucher, Haushalte wie Unternehmen aufgebracht werden muss. Es schmerzt auch die Tatsache, dass man mit einer großen Novelle sicher deutlich mehr erneuerbaren Strom mit dem gleichen Geld ins Netz hätte bringen können", betont Koren.


Last modified onDonnerstag, 29 Juni 2017 16:50
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