Achtung, Gefahr!
- Written by Karin Legat
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Wetterextreme sind nicht zu beeinflussen, das menschliche Bewusstsein für das Brandpotenzial und die Handhabung von Brandquellen sehr wohl. Der Bau & Immobilien Report hat mit dem IBS, dem Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung, über Prävention gesprochen. Im April wurde die aktuelle OIB Richtlinie 2 zum Brandschutz präsentiert.
Ein Zimmerbrand, ausgelöst durch eine glühende Zigarette, ein defektes Elektrogerät, ein Fettbrand – die Liste ließe sich beliebig erweitern. »Die höchste Wahrscheinlichkeit, mit einem Brand konfrontiert zu werden, besteht in den eigenen vier Wänden«, informiert Brandschutzexperte Arthur Eisenbeiss, Geschäftsführer der BVS, Brandverhütungsstelle für Oberösterreich.
Die Bauweise habe dabei wenig Einfluss, es liege vor allem am menschlichen Fehlverhalten. Risikoberater berichten von eklatanten sicherheitstechnischen Mängeln bei Objektbesichtigungen. Kein Einzelfall sind verstellte Gänge, verkeilte Feuerschutztüren, Ölkanister und Altreifen im Keller sowie »vergessene« leicht entzündliche Pakete wie Packmaterial, Papier oder Matratzen im Treppenhaus. Offene Feuerquellen wie Kerzen und Zigaretten werden von Bewohnern noch am ehesten als Gefahrenquelle erkannt, Elektrogeräte als hohes Brandrisiko jedoch eher nicht.
Hier liegt die Brandursache oft im fahrlässigen Hantieren an der Elektroanlage, im missbräuchlichen Verwenden von Elektrogeräten oder es wird auf eingeschaltete Herdplatten oder Bügeleisen vergessen. Neben elektrischen Wärmegeräten, defekten Elektrogeräten und E-Installationen fallen seit einigen Jahren Akkus und Ladegeräte als Zündquelle auf.
Akkus für Smartphones müssen regelmäßig geladen werden, immer mehr Werkzeuge und Kinderspielsachen sind mit Akkus ausgestattet, oftmals mit einem hoch entwickelten Lithium-Ionen-Akku, der bei Beschädigung oder falschem Ladevorgang sehr brandsensibel ist. Neben elektrischen Wärmegeräten wie Heizlüfter, E-Herd und Bügeleisen produzieren auch Halogenleuchten und andere Lampen Hitze. Hier gilt es, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu allen brennbaren Materialien zu achten.
Prävention gegen das Feuer
Studien zeigen, dass das Brandpotenzial steigt. In Lagerhallen, Produktionsbereichen und Werkstätten sind Brandmeldeanlagen und/oder Sprinkleranlagen in den meisten Fällen von den Behörden oder dem Versicherer bereits vorgeschrieben. In vielen öffentlichen Gebäuden gehören sie ebenfalls zum Standard. In Wohngebäuden sind Sprinkleranlagen in Europa nicht vorgesehen, nachdem Rauchwarnmelder als Frühwarnung eingesetzt werden.
»Kaum ein Mieter entschließt sich zu einem Sprinkler«, bemerkt Alfred Waschl, Geschäftsführer von buildingSMART. Dazu die OIB Richtlinie: »In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen, ausgenommen Küchen, sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden.«
Angesichts der Tatsache, dass der größte Feind für den Menschen der Rauch und nicht das Feuer darstellt, ist eine rasche Alarmierung der im Objekt aufhältigen Personen somit entscheidend. Aufgrund der baulichen Anforderungen in den OIB-Bestimmungen sind die Brandschutzanforderungen als sehr gut kalkulierbar zu bezeichnen. Eine sorgfältige Planung und eine begleitende Bauüberwachung sind erforderlich, um die angestrebten Sicherheiten zu erreichen, betont Eisenbeiss.
Wetterextreme
Brand ist nicht die einzige Gefahrenquelle. Sturm, Blitzschlag, Feuer, Oberflächenwasser, Hagel und Starkregen zählen ebenso dazu und werden angesichts des Klimawandels weiter zunehmen. Es bedarf daher eines erweiterten Sicherheitsdenkens – sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnbau. Waren es früher überwiegend landwirtschaftliche Flächen, die z.B. vom Hagel in Mitleidenschaft gezogen wurden, so kommt es mittlerweile immer öfter auch zu Schäden an Gebäudehüllen.
»Es werden elf Millionen Quadratmeter an Wärmedämmverbundfassaden in Österreich verbaut. Man kann sich ausrechnen, welchen Schaden Hagelkörner dort anrichten können, wenn die dafür verwendeten Produkte keine ausreichende Hagelresistenz aufweisen«, betont Hans Starl, Bereichsleiter Prävention beim IBS. Die Häufigkeit von Gebäudeschäden durch Hagelunwetter hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das IBS prüft an seinem Standort in Linz mit einer Hagelmaschine die Resistenz von Baumaterialien der Gebäudehülle, Wärmedämmverbundsysteme ebenso wie Ziegel.
»Die Produzenten dürfen die Stärke der Deckmaterialien nicht noch weiter reduzieren – zumal bei vielen Produkten dadurch kaum eine Kostenreduktion zu erzielen ist«, warnt Starl. Die Prüfergebnisse sind auf www.hagelregister.at publiziert, das in der gesamten DACH-Region anerkannt ist. Der Eintrag ins Register ist fünf Jahre gültig.
Hintergrund
2018 sind laut österreichischem Bundesfeuerwehrverband 279.000 Feuerwehren zu Einsätzen (technische und sonstige Einsätze sowie Brandeinsätze) ausgerückt. 23 Prozent der Brandeinsätze (tatsächliche Brände und Fehlalarme) haben Büro, Gewerbe und Industrie betroffen, 15 Prozent Wohngebäude und zwölf Prozent öffentliche Gebäude.
CE-Kennzeichnung bei Türen
70 Prozent der brandabschnittsbildenden Bauteile bilden Türen. Für die Ausstellung einer CE Kennzeichnung braucht es eine Produktnorm. »2005 wurde das erste Mal davon gesprochen, im November 2019 wird es sie für Türen nun voraussichtlich endlich geben«, kündigt Arthur Eisenbeiss, Geschäftsführer der BVS, Brandverhütungsstelle für Oberösterreich, an und verweist auf die bestehende Unsicherheit am Markt. »Die langen Übergangszeiten und zähen Prozesse bilden ein enormes Problem für Unternehmer.«
OIB Richtlinie 2: Neuerungen der 4. Auflage
Die OIB Richtlinien haben zu einer Harmonisierung der bautechnischen Vorgaben in Österreich geführt. Die 4. Auflage vom April 2019 beinhaltet unter anderem folgende Änderungen und Neuerungen:
- Es werden Vorgaben zur Aufstellung von Batteriespeichern gemacht.
- Es gibt Regelungen für spezielle Gebäudenutzungen, wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und Versammlungsstätten
- In Verkaufs- und Versammlungsstätten wird es zukünftig möglich sein, Fluchtweglängen über 40 Meter zuzulassen, sofern bauliche, technische und organisatorische Randbedingungen eingehalten werden