Fragen an die Politik: Thema Bauproduktezulassung
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In der Rubrik »Fragen an die Politik« haben Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft die Möglichkeit, konkrete Fragen an Spitzenpolitiker zu richten. In der aktuellen Ausgabe kommt die Frage von Angelika Aulinger, Marktraumleiterin Österreich und Osteuropa bei Fermacell. Gerichtet wurde sie an Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Angelika Aulinger, Marktraumleiterin Österreich und Osteuropa bei Fermacell:
»Um Bauprodukte im europäischen Binnenmarkt zu vermarkten, ist eine Kennzeichnungs- bzw. Zulassungspflicht eine wichtige Voraussetzung. Leider dauern diese Verfahren in Österreich viel zu lange – oftmals vier bis fünf Jahre. Warum das so ist, hat die Praxis gezeigt: Die zuständigen Behörden, insbesondere die akkreditierten Prüfinstitute und das OIB, haben zu wenig Ressourcen zur Bearbeitung – und das ebenfalls schon seit geraumer Zeit. Ganz klar ist, dass solche Strukturen dem Wirtschaftsstandort Österreich massiv schaden. Internationalen Konzernen wird es erschwert, Investitionen in Produktentwicklungen zu tätigen, da sie angesichts solcher Rahmenbedingungen als nicht ertragreich betrachtet werden. Meine Frage daher: Warum dauert es in Österreich so lange, bis eine Zulassung für Baustoffe erteilt wird?«
Margarete Schramböck, Wirtschaftsministerin:
»Die Baustoffzulassung und das OIB liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer und damit außerhalb der Einflussnahme des BMDW. Keines der rund 30 akkreditierten Prüfinstitute für Bauprodukte wie TÜV, OFI oder technische Universitäten ist dem BMDW zugeordnet, die Ressourcen sind daher auch nicht vom BMDW steuerbar. Eine Anknüpfung an das BMDW besteht nur bezüglich der Abwicklung behördlicher Verfahren zur Akkreditierung von Prüf- und Zertifizierungsstellen und zur Notifizierung solcher Stellen. Für die Vermarktung in der EU sind Firmen aber nicht an Stellen gebunden, die nur von Österreich bzw. vom BMDW akkreditiert oder notifiziert werden. Vom BMDW wird zügig notifiziert und es liegen zudem keine Informationen zu Verfahrensrückständen und keine Beschwerden von Interessensvertretungen vor.«