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Was BIM aus rechtlicher Sicht bedeutet

Im Zuge eines Baurecht-Jour-fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte zeigten die Baurechtsexperten Katharina Müller sowie Bernhard Kall und der Bauwirtschafter Peter Fischer die rechtlichen Auswirkungen von BIM auf die Vertragsgestaltung und Projektabwicklung auf.

Peter Fischer stellte Building Information Modeling (BIM) als eine kooperative Arbeitsmethodik und Methode der optimierten Planung bis hin zur Nutzung durch das Facility Management vor. Er präsentierte die unterschiedlichen Sichtweisen von Auftraggeber, Planer, Bauausführenden und Betreiber und wies darauf hin, dass BIM-Kompetenz ein Wettbewerbsvorteil sein kann, jedenfalls aber großes Einsparungspotenzial für alle am Projekt Beteiligten mit sich bringt. »Dazu müssen Terminplanung, Ressourcenplanung, Beschaffung, Logistik und Arbeitsvorbereitung mit BIM abgewickelt werden«, so Fischer.

Im Anschluss legte Bernhard Kall die vergaberechtlichen Grundlagen dar und ging auf die Herausforderungen bei der Vergabe von BIM-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber ein. Kall betonte, »dass man für Ausschreibungen von Leistungen mit Bezug zu BIM das Rad nicht neu erfinden, aber auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundprinzipien besonderes Augenmerk legen muss«.

Katharina Müller wies im baurechtlichen Vortragsteil darauf hin, dass die Arbeit mit BIM klare vertragliche Regelungen voraussetzt. Insbesondere wird es zur erfolgreichen Abwicklung von BIM-Projekten erforderlich sein, die Einzelverträge über besondere Vertragsbestimmungen (BIM-BVB) miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. BIM berührt die Leistungspflichten aller Projektbeteiligten und es bedarf daher einer klaren Aufgaben- und Rollenverteilung, insbesondere auch des neugeschaffenen BIM-Managers, der übergeordnete Strukturierungs- und Steuerungsaufgaben übernimmt. »Größtes Störungsrisiko ist die Koordination. In einem BIM-Projekt wird es unerlässlich sein, dass der Auftraggeber seine Koordinationspflichten wahrnimmt«, so Müller. Sie betonte auch die Bedeutung eines partnerschaftlichen Miteinanders als Erfolgsfaktor in BIM-Projekten und rät daher, baubegleitende Mechanismen zur Streitbeilegung einzusetzen.

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