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Ausnahmeregelung für Betontransporte

Ausnahmeregelung für Betontransporte Bild: Report Verlag

In der Rubrik »Fragen an die Politik« haben Vertreter der Bau- und Immobilienbranche die Möglichkeit, konkrete Fragen an Politiker zu formulieren. In der aktuellen Folge kommt Christoph Ressler, Geschäftsführer Güteverband Transportbeton, zu Wort. Gerichtet wurde die Frage an das Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

Thema: Ausnahmeregelung für Betontransporte

»Die Transportbetonbranche produziert ein ›frisches und auch verderbliches‹ Gut und transportiert es zum Ort der Verwendung. Deshalb haben wir uns als Interessensvertretung in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt, eine Ausnahmeregelung bei der Verwendung des digitalen Tachographen zu bekommen. Leider erfolglos. Damit stehen die Unternehmen, Disponenten und Lenker der Fahrzeuge leider oft vor der Entscheidung, entweder eine Übertretung der Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten zu begehen oder die Lieferung des Frischbetons auf die Baustelle zu unterbrechen und damit möglicherweise Schäden und Folgeschäden am Bauwerk zu riskieren.
Warum ist es nicht möglich, auch für unsere Branche Ausnahmeregelungen zu schaffen, wie es sie etwa für Milchtransporte laut EG 561/2006, Artikel 13l gibt? Und warum wird die Transportbetonbranche, wo die durchschnittliche Lieferstrecke nur rund 30 km beträgt, gleichbehandelt wie der Fernverkehr, der oft über tausende Kilometer geht?«
Christoph Ressler, Geschäftsführer Güteverband Transportbeton

»Zum Anliegen der Transportbetonbranche muss man leider feststellen, dass wir diesbezüglich in den nationalen Regelungen keinen Spielraum haben. Der Bereich der Lenk- und Ruhezeiten ist in direkt geltenden EU-Verordnungen geregelt.
Im Zusammenhang mit der Neuerlassung der Verordnung über das Kontrollgerät wurden im letzten Jahr auch einige Änderungen der Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten diskutiert und letztendlich einige Ausnahmen etwas erweitert. Österreich hat sich, als Ergebnis intensiver Konsultationen aller relevanten nationalen Stakeholder, in diesem Prozess von Anfang an kritisch gegenüber Sonderregelungen positioniert.
Zwar wurde das Anliegen der Transportbetonwirtschaft im EU-Parlament vorgebracht und diskutiert, letztendlich aber nicht beschlossen. Denn auch wenn dem Thema auf parlamentarischer Ebene durchaus Verständnis und Wohlwollen entgegengebracht wurde, haben sich die einzelnen Nationalstaaten mit deutlicher Mehrheit gegen diese Ausnahmeregelungen ausgesprochen. Nach den Verhandlungen mit Rat und Kommission hat dann auch das Parlament diese Position übernommen und beschlossen. Daher fallen Betontransporte weiterhin unter die einschlägigen EU-Verordnungen und es besteht keine Möglichkeit, national Ausnahmen vorzusehen. Nachdem diese Entscheidung eben erst gefällt wurde, ist auch nicht davon auszugehen, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas Substanzielles ändern wird.«
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

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