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Wenn eine Wohnung als »Handwerkerwohnung« angepriesen wird, ist Vorsicht angesagt. Wohnungsanzeigen haben ihre eigene Sprache.

Das gilt nicht nur für Abkürzungen wie »AB« für Altbau und »BK« für Betriebskosten. Vermieter und Makler beschreiben ihre Immobilien mitunter auch mit Formulierungen, die zunächst positiv klingen, in Wahrheit aber nur beschönigende Beschreibungen sind. Wer diese Formulierungen zu deuten weiß, kann viele Annoncen von vornherein aussortieren und damit bei der Wohnungssuche Zeit sparen. Die deutsche Metasuchmaschine für Wohnungen, Häuser, Gewerbeimmobilien und WGs, Renego, hat deshalb beispielhaft zehn beliebte Codes aus Wohnungsannoncen entschlüsselt.

1. »Aufstrebendes Umfeld«
Wenn ein Umfeld »aufstrebend« ist, sagt das viel über dessen aktuelle Situation aus: Schlimmer kann es ohnehin nicht werden. Wohnen möchte man hier eigentlich nicht.

2. »Handwerkerwohnung«
Die Wohnung ist in einem katastrophalen Zustand: Die Wasser-, Strom- und Wärmeversorgung funktioniert nicht, die Tapete fällt von den Wänden, doch der Vermieter will sich um all das nicht kümmern. Eine solche Wohnung eignet sich tatsächlich nur für Handwerker, die bereit sind, die Reparaturen im Austausch für mehrere Monate Mietfreiheit selber zu übernehmen.

3. »Verkehrsanschluss«
Hier handelt es sich um mehr als eine günstige Verkehrsanbindung: Die Immobilie befindet sich wahrscheinlich direkt an der Autobahn, Grundrauschen und Smog inklusive. Wer ein ruhiges Zuhause in der Natur sucht, kann sich bei dieser Immobilie die Besichtigung sparen.

4. »WG-geeignet«
Studenten sind normalerweise nicht dafür bekannt, über besonders viel Geld zu verfügen. Aus diesem Grund gelten sie bei vielen Vermietern nicht gerade als Traumkandidaten. Wenn eine Wohnung also explizit »WG-geeignet« ist, könnte das bedeuten, dass es sich um eine Wohnung handelt, die sonst niemand anderes haben möchte.

5. »Renovierungsbedürftig«
Die Wohnung ist in einem schlechten Zustand und wurde seit vielen Jahren nicht renoviert. Um die Schönheitsreparaturen möchten sich allerdings weder der Vermieter noch der aktuelle Mieter kümmern – das soll der neue Mieter dann auch übernehmen.

6. »Absolut ruhige Wohngegend«
Wer wünscht sich nicht eine ruhige Wohngegend? Ungewöhnlich ist an dieser Formulierung nur das Wort »absolut«. Das legt die Vermutung nahe, dass der nächste Supermarkt kilometerweit entfernt ist und es auch keinerlei Restaurants, Cafés oder urbanes Leben gibt.

7. »Ungewöhnlich geschnitten«
Wohnungen mit einem außergewöhnlichen Schnitt können charmant sein – die Formulierung kann aber auch bedeuten, dass es sich um eine Dachgeschoßwohnung handelt, deren Decken so schräg sind, dass man keine Regale, Schränke oder Möbel unterbringen kann.

8. »Erster Monat mietfrei«
Ob in Metropolen wie Berlin und München oder in kleineren Städten auf dem Land: Schöne Immobilien sind immer hoch begehrt, an Interessenten herrscht kein Mangel. Wenn also eine Wohnung damit beworben wird, dass der Mieter einen Monat mietfrei erhält, kann das nur eines bedeuten: dass hier sonst niemand freiwillig einziehen würde.

9. »Toller Ausblick«
Wer wünscht sich nicht einen guten Ausblick? Wenn eine Immobilie allerdings auf diese Weise beworben wird, sollte man lieber vorher nachfragen. Denn dahinter kann sich zwar durchaus eine Dachgeschoßwohnung in einem Jugendstilaltbau verbergen – aber in den meisten Fällen ist es doch eher eine Wohnung im obersten Stockwerk einer Plattenbausiedlung.

10. »Viele Einkaufsmöglichkeiten vorhanden“
Wenn eine Wohnung in der Überschrift auf diese Weise beworben wird, lässt sich vermuten, dass sie außer dem nahe gelegenen Supermarkt und der Drogerie um die Ecke nicht viel zu bieten hat.

Info: www.renego.de

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