Wünsche der Bauträger
- Written by Redaktion_Report
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Die Bauträgerinsolvenzen der letzten Zeit wären zur Katastrophe geworden, wenn es nicht das Bauträgervertragsgesetz gäbe!« Als »Vater« dieses zehn Jahre alten Gesetzes lässt Winfried Kallinger, Bauträgervertreter in der Wirtschaftskammer, nichts über sein Kind kommen. Auch wenn Konkursfälle wie die SEG oder aktuell Panda »höchst unangenehm« für die Konsumenten seien - im Fall des Wiener Bauträgers SEG musste die Stadt Wien noch Wohnbaufördergelder zuschießen, damit sich die Baufirmen zum Weiterbauen überreden ließen -, so seien durch das Instrument Ratenplan und den Härtefonds, den die Kammer installiert hat, Härtefälle abgewendet worden.
Der von einer Arbeitsgruppe im Justizministerium ausgearbeitete Entwurf zur Novelle des zuletzt in die Kritik geratenen BTVG bringe nun Verschärfungen, die zwar ein »gangbarer Kompromiss« seien, einige Wünsche der Branche bleiben dennoch offen, meint Kallinger:Zentrales Problem ist der Haftrücklass von drei Prozent der Baukosten auf drei Jahre. Dadurch werde die Garantie über die Bauphase erstreckt, wodurch Kallinger die Gefahr sieht, dass Einzelinteressen von Wohnungseigentümern vor dem Gesamtinteresse kommen. Sprich, der Topf des Haftrücklasses wird eher für Reparaturen von gerissenen Estrichen ausgeräumt als für ein undichtes Dach. Kallingers Vorschlag: die Abtretung der Rechte aus Garantie- und Haftrücklass der beteiligten Firmen und Errichtung eines Sonderkontos, das als Sondervermögen des Bauträgers von einer Insolvenz nicht betroffen wäre.
Die geplante Verschlechterung des Ratenplans, wonach bei Rohbaufertigstellung statt 58 nur mehr 50 Prozent der Auftragssumme in Rechnung gestellt werden dürfen, nagt ebenfalls an den gewerblichen Bauträgern. Denn die bis zur Fertigstellung notwendige Zwischenfinanzierung sei, gerade in Zeiten von Basel II, teuer. Würde mit der Bezahlung von zwölf Prozent eine Stufe zwischengeschaltet, könnten die Bauträger mit dem Bauträgervertragsgesetz leben, so Kallinger. Die Begutachtungsfrist endete am 8. Oktober, spätestens Anfang 2008 soll das novellierte Gesetz in Kraft treten.
Der von einer Arbeitsgruppe im Justizministerium ausgearbeitete Entwurf zur Novelle des zuletzt in die Kritik geratenen BTVG bringe nun Verschärfungen, die zwar ein »gangbarer Kompromiss« seien, einige Wünsche der Branche bleiben dennoch offen, meint Kallinger:Zentrales Problem ist der Haftrücklass von drei Prozent der Baukosten auf drei Jahre. Dadurch werde die Garantie über die Bauphase erstreckt, wodurch Kallinger die Gefahr sieht, dass Einzelinteressen von Wohnungseigentümern vor dem Gesamtinteresse kommen. Sprich, der Topf des Haftrücklasses wird eher für Reparaturen von gerissenen Estrichen ausgeräumt als für ein undichtes Dach. Kallingers Vorschlag: die Abtretung der Rechte aus Garantie- und Haftrücklass der beteiligten Firmen und Errichtung eines Sonderkontos, das als Sondervermögen des Bauträgers von einer Insolvenz nicht betroffen wäre.
Die geplante Verschlechterung des Ratenplans, wonach bei Rohbaufertigstellung statt 58 nur mehr 50 Prozent der Auftragssumme in Rechnung gestellt werden dürfen, nagt ebenfalls an den gewerblichen Bauträgern. Denn die bis zur Fertigstellung notwendige Zwischenfinanzierung sei, gerade in Zeiten von Basel II, teuer. Würde mit der Bezahlung von zwölf Prozent eine Stufe zwischengeschaltet, könnten die Bauträger mit dem Bauträgervertragsgesetz leben, so Kallinger. Die Begutachtungsfrist endete am 8. Oktober, spätestens Anfang 2008 soll das novellierte Gesetz in Kraft treten.