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Klarheit für VoIP

Auf Basis bestehender Gesetze und Verordnungen präsentierte RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy nun Richtlinien für Anbieter von VoIP-Diensten. Dabei unterscheidet die Behörde zwei Klassen von VoIP-Services. Jene Anbieter, die das Telefonieren im Internet auch mit dem klassischen Telefonnetz (Fest- und Mobilnetz) verbinden, müssen auch den Zugang zu Notrufen anbieten. Eine änderung der seit Frühjahr 2004 geltenden KEM-Verordnung hält die RTR nicht für erforderlich.

\"VoIP, also Sprachkommunikation über IP-basierte Netze, hat sich in den vergangenen Jahren sowohl technisch als auch hinsichtlich der Nutzerzahlen deutlich weiterentwickelt und stellt - wie eine wachsende Zahl von Kunden berichten - zunehmend eine Alternative zur herkömmlichen Sprachtelefonie dar\", so Serentschy. Die Richtlinien der RTR seien \"in erster Linie an Kommunikationsdienst- bzw. netzbetreiber\" gerichtet. Die Behörde unterscheidet zwischen öffentlich angebotenen VoIP-Diensten, die auch den übergang ins klassische Telefonnetz ermöglichen (Klasse A), und \"Internet Only\"-Anbietern, mit deren Software nur von PC zu PC telefoniert werden kann. Klasse A ist verplichtet, auch den Zugang zu Notrufen anzubieten.

Bei den Rufnummern für VoIP sieht die RTR keinen änderungsbedarf. Für geografische Rufnummern müssen schlicht die spezifischen Nutzungsbedingungen erfüllt sein, nämlich ein konkreter ortsgebundener Netzabschlusspunkt. Die Rufnummern 0720 und 0780 stehen spezielle für \"nomadische Dienste\" zur Verfügung: also Dienste, die vom Standort des Internetzugangs abhängen. Die 0780-Nummern werden via ENUM einer Internet-Adresse (E-Mail, Website, IP-Adresse, etc.) zugeordnet.

Kritik von VoIP-Betreiber. über einen Fehlentscheid der RTR spricht der internationale Internettelefonieanbieter sipgate. \"Verwirrung statt Klarheit\" würde die Regulierung der VoIP-Dienste bringen, sagt Wilhelm Fuchs, Sprecher des sipgate-Betreibers indigo networks. Mit der Notruf-Richtlinie schlage österreich einen Sonderweg ein, der die Marktpraxis nicht widerspiegle. Die RTR würde mit der Notruf-Regelung auch VoIP-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben, verpflichten, Notrufe in österreich bereitzustellen. \"Vergleichbar wäre der Fall, dass eine France Télécom oder Telecom Italia, aus deren Netzen Telefonate nach österreich geführt werden, auch die Notrufe in österreich bereitstellen müssen\", so Fuchs.

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