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Harmonie in Moll

Der Entwurf des neuen Bundesvergabegesetzes, mit dem die seit dem Frühjahr 2004 geltende Richtlinie bis Ende Jänner 2006 in nationales Recht umgesetzt werden soll, sei einseitig zugunsten der öffentlichen Auftraggeber ausgefallen und würde ihnen mehr Freiheiten geben, was Bauvorhaben komplizierter und damit teurer machen würde, klagen Bauindustrie-Präsident Horst Pöchhacker und Bauinnungsmeister Johannes Lahofer unisono. Dass die Bauwirtschaft in der Vorbegutachtungsphase des Gesetzesentwurfs nicht beigezogen worden wurde, macht den Vertretern besonders zu schaffen und lässt sie nun, nachdem die Begutachtungsfrist bereits Ende August abgelaufen ist, mit einem Katalog von änderungswünschen an die öffentlichkeit gehen.
Nachbesserungsbedarf sehen die Bauwirtschaftsvertreter vor allem bei der nach derzeitigem Vergabegesetz verpflichtenden Bindung der öffentlichen Auftraggeber an ö-Normen und standardisierte Leistungsbeschreibungen. Laut Entwurf müssen sich öffentliche Auftraggeber an den Normen nur mehr orientieren, Abweichungen, die auch jetzt schon möglich sind, müssten aber nicht mehr begründet werden. \"Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen brauchen ein Regelwerk“, unterstreicht Innungsmeister Lahofer die Forderung der Bauwirtschaft nach Beibehaltung der Normenbindung.
Sehr wichtig ist der Bauwirtschaft auch das Thema Alternativangebote. Werde diese Möglichkeit wie vorgesehen abgeschafft, würden Innovationen im Bauwesen nicht mehr stattfinden, so Pöchhacker, der die von seinem Baukonzern Porr gewonnene Ausschreibung für das Stadion Klagenfurt als positives Beispiel eines Alternativangebots sieht. Ohne diese Möglichkeit wurde das Bauvorhaben runde 80 Millionen statt der nun beauftragten 66 Millionen kosten, glaubt der Porr-Chef.
Die geplante Einschränkung von Arbeitsgemeinschaften, die Synergien und eine Bündelung von Knowhow bringen würde, entspringe einer \"Kartellphobie“ der EU, so Pöchhacker. Unzumutbar sei auch die Festpreisbindung auf 12 Monate, meint der Bauindustrievertreter unter Hinweis auf die rasanten Preissteigerungen bei Stahl und Erdöl und forderte einen Zeitraum von maximal sechs Monaten, damit der Auftraggeber die tatsächlichen Kosten während der Projektdauer zu tragen hat. Diese und andere Forderungen könnten alle umgesetzt werden, ohne die EU-Vergaberichtlinie zu verletzen, meint Gerhard Hartmann, Direktor des österreichischen Normungsinstitutes. Die Zeit drängt jedenfalls: Anfang Dezember muss die Gesetzesvorlage im Nationalrat behandelt werden, um rechtzeitig in Kraft treten zu können.
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