Falsche Synergieeffekte
- Written by Redaktion_Report
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Die Synergierechnung laut Schneeberger und Pröll: Fassen die Betreiber vier Sendeanlagen auf einen Standort zusammen, so ist laut Schneeberger \"die jährliche Pacht nur noch einmal zu bezahlen\". Aus dieser Annahme leiten Schneeberger und Pröll Einsparungen für die Mobifunkbetreiber ab. \"Ungeachtet des Umstandes, dass die durchschnittliche Miete für einen Standort unrealistisch hoch angenommen wurde, werden in der Praxis Mietverträge nicht im Kollektiv, sondern jeweils zwischen dem Standorteigentümer und dem Mobilfunkbetreiber abgeschlossen\", kontert daraufhin das FMK. \"Nutzen mehrere Mobilfunkbetreiber denselben Standort, muss der zweite Betreiber einen eigenen neuen Mietvertrag mit dem Standorteigentümer abschließen und einen Nutzungsvertrag mit dem ersten Mobilfunkbetreiber am Standort, der die Antennentragestruktur errichtet hat. Daher wird von jedem Betreiber Miete an den Standorteigentümer bezahlt und nicht nur vom ersten\", so Barmüller.
Wäre die Interpretation von Schneeberger und Pröll richtig, sagt Barmüller weiter, würde das bedeuten, dass die Mobilfunkbetreiber ab sofort für Standorte im Eigentum von Gemeinden und dem Land Niederösterreich nur einmal Miete zahlen müssen: \"Einmal mehr zeigt sich, dass öVP und SPö in Niederösterreich von krass falschen Vorraussetzungen für das Handysteuergesetz ausgegangen sind. Die zugesicherte gemeinsam Arbeitsgruppe sollte deshalb noch vor der nächsten Landtagssitzung zusammen kommen und die ärgsten Fehler des Gesetzesbeschlusses besprechen\", so Barmüller abschließend.