Fragen an die Politik: Kreislaufwirtschaft im Bausektor
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In der Rubrik »Fragen an die Politik« haben Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft die Möglichkeit, konkrete Fragen an Spitzenpolitiker zu richten. In der aktuellen Ausgabe kommt die Frage von Peter Giffinger, Managing Director Austria, Rigips – Isover – Weber. Gerichtet wurde sie an Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger.
Peter Giffinger, Managing Director Austria, Rigips – Isover – Weber:
»Als Mitglied der Vereinten Nationen hat sich Österreich 2015 zur Umsetzung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) bekannt. Trotz dieses Bekenntnisses kritisierte der Rechnungshof kürzlich stark das Fehlen einer gesamtstaatlichen Strategie für Nachhaltige Entwicklung sowie die mangelnde Berichterstattung über die Zielerreichung an die UNO.
Gerade um verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) voranzutreiben, benötigt es entsprechende, gesetzliche Rahmenbedingungen. Wenn es um die Forcierung von Kreislaufwirtschaft geht, stößt man in der Praxis/Baubranche nach wie vor auf Hürden, wie etwa die Einstufung von gewissen Rückbaumaterialien als Abfall. Welche konkreten Schritte plant die Regierung in dieser Legislaturperiode, um Kreislaufwirtschaft im (Leicht-)Bausektor zu verwirklichen?«
Elisabeth Köstinger, Nachhaltigkeitsministerin:
»Mit der Recyclingbaustoffverordnung sowie den Vorgaben für Aushubmaterialien im Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 wurden bereits wesentliche Schritte zur Verbesserung der Kreislaufführung von Baurestmassen bzw. Recyclingbaustoffen erzielt. Beispielsweise muss bei größeren Bauwerken ein verwertungsorientierter Rückbau durchgeführt werden. Dieser verwertungsorientierte Rückbau erleichtert es den Recyclingunternehmen, die Qualitätsanforderungen an Recyclingbaustoffe der besten Qualität zu erfüllen. Diese Recyclingbaustoffe zeichnen sich dadurch aus, dass der Käufer damit juristisch ein Produkt erwirbt und keinen abfallrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die meisten aus einem verwertungsorientierten Rückbau stammenden Recyclingbaustoffe diese beste Qualität erreichen. Nach den Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes müssen Recyclingprodukte mit Primärrohstoffen qualitativ vergleichbar sein. Nur so kann auch ein Vertrauen auf der Anwenderseite aufgebaut werden. Derzeit werden die Ausschreibungskriterien für den Tiefbau des Österreichischen Aktionsplans für die nachhaltige öffentliche Beschaffung unter Einbindung von Experten und Expertinnen aus der Wirtschaft und den Bundesländern überarbeitet. Ziel ist, es das Thema Einsatz von Recyclingbaustoffen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung bestmöglich zu verankern.
Anfang Dezember 2018 findet ein gemeinsamer Workshop von BMNT und dem Baustoffrecyclingverband zum Thema ›Forcieren von Baustoffrecycling in der öffentlichen Beschaffung‹ in Wien statt.
Zudem können Bauprodukte aus Recyclingmaterialien mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet werden.«