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Fragen an die Politik,Thema: Arbeitnehmerschutz

In der Rubrik »Fragen an die Politik« haben Vertreter der Bau- und Immobilienbranche die Möglichkeit, konkrete Fragen an Politiker zu formulieren. In der aktuellen Folge kommt Friedrich Mozelt, Geschäftsführer Zeppelin Österreich, zu Wort. Gerichtet wurde die Frage an Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Friedrich Mozelt, Geschäftsführer Zeppelin Österreich: »Die heimische Bauwirtschaft im Allgemeinen und die Baumaschinenhändler im Speziellen sehen sich in Österreich mit immer schwierigeren Rahmenbedingungen konfrontiert. Ein rigoroses Arbeitszeitgesetz, strengste AUVA-Vorschriften und Mindestlohnregelungen führen bei dem brutalen Preiskampf, dem die Branche ausgesetzt ist, zwangsläufig dazu, dass viele Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Im Besonderen die Arbeitszeiten sind mit dem Dienstleistungsgedanken der Branche nur schwer vereinbar. Junge Mitarbeiter wollen Geld verdienen, sind aber gezwungen, nach zehn bis maximal zwölf Stunden die Arbeiten abzubrechen bzw. dürfen dazu nicht mehr herangezogen werden – trotz des ausdrücklichen Willens und Unverständnisses der Mitarbeiter. Ältere Personen wiederum haben durch die Anrechnung der Vordienstjahre und der Verwendungsgruppe einen so hohen Mindestlohn, dass sie zwangsläufig die Stelle nicht erhalten und eine jüngere Person vorgezogen wird. Dies, obwohl die teilweise arbeitslosen Personen gerne den Job – zu den angebotenen Gehältern – annehmen würden. Welche Möglichkeiten sehen Sie, sowohl die Interessen der Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber zu wahren?«

Rudolf Hundstorfer, Sozialminister: »Das Arbeitnehmerschutzrecht und speziell das Arbeitszeitrecht dient primär dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerin. Miterfasst ist auch der Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Selbstausbeutung. Die Bundesregierung und das Sozialministerium im Speziellen haben sich zum Ziel gesetzt, die Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das geht nur dann, wenn die Menschen in jungen Jahren nicht ›ausbrennen‹ und gesund bleiben. Das Arbeitszeitrecht setzt daher sinnvolle Höchstgrenzen, die aus Schutzgründen einzuhalten sind.

Zu den Mindestlöhnen in den Kollektivverträgen ist zu sagen, dass es grundsätzlich stimmt, dass in manchen Branchen – vor allem bei Versicherungs-, Banken- und Handelsangestellten – Kollektivverträge höhere Gehälter mit höherem Dienstalter vorsehen. Eine aktuelle Studie zu diesem Thema zeigt jedoch, dass dies – wenn überhaupt – nur in Einzelfällen die Ursache für geringere Beschäftigungschancen von Älteren ist. Die Hauptursache dürften hier vielmehr überkommene Vorurteile bezüglich Älterer am Arbeitsmarkt sein.

Die Löhne werden zudem seit jeher in Österreich von den Kollektivvertragsparteien ausgehandelt. In den letzten Jahren wurde von den Kollektivvertragsparteien das sogenannte Senioritätsprinzip insofern berücksichtigt, indem es zu deutlicher Abflachung der Lohnkurve in vielen Kollektivverträgen gekommen ist. Auch der Gedanke, vermehrt Freizeit anstatt Lohnerhöhungen anzubieten, wurde in einigen Kollektivverträgen (zum Beispiel der Elektrobranche) umgesetzt.«

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