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Zusatzgebühr gefallen

Von Daniel AJ Sokolov

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) über die Einführung einer Payphone Access Charge als rechtswidrig erkannt und aufgehoben. Die Vervielfachung der Kosten für Gespräche von Telefonzellen zu 0800-Nummern wird damit rückgängig gemacht, die Calling-Card-Branche ist gerettet.

Die Gebührenexplosion bei Telefonzellen drohte, wie berichtet, Calling Cards den Garaus zu machen. Zusätzlich zum Originierungsentgelt (0,71 bis 1,28 Cent) billigte die TKK im August 2005 der Telekom Austria 10,58 Cent zu. Diese Kosten könnten viele soziale Dienste nicht tragen, Calling Card Anbieter wären auf Dauer konkurrenzunfähig. Doch wie bereits im Februar 2004 hat der VwGH auch diesmal der Einführung einer Payphone Access Charge eine Abfuhr erteilt.

Die Regulierungsbehörde hatte eine änderung der Rechtslage als Rechtfertigung für die neue Gebühr ins Treffen geführt. \"Die von der belangten Behörde angenommene änderung der Rechtslage im Hinblick auf den Zusammenschaltungsbegriff (...) lässt sich nicht nachvollziehen\", heißt es dazu im aktuellen Erkenntnis des VwGH. Zudem sei die Bereitstellung der Telefonzellen keine Annexleistung der Zusammenschaltung, welche nach TKG \"zwischen Betreibern öffentlicher Netze\" erfolgt. Vielmehr handle es sich um eine Leistung gegenüber Endkunden. Daher können die Netzbetreiber nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Der Gerichtshof kritisiert auch, dass die Behörde zwar die Kosten der Telefonzellen ermitteln lies, sich für den Grad der Kostendeckung durch Einnahmen aus kostenpflichtigen Gespräche nicht interessierte.

Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) freut sich über den Erfolg, fordert aber Schadenersatz: \"Unser Anliegen war es, durch übergangsregelungen solange zuwarten zu können, bis der Rechtsstreit um die PAC endgültig entschieden ist. Dem wurde jedoch von der Regulierungsbehörde nicht entsprochen. Für die alternativen Anbieter stellt sich nun die Frage entsprechender Schadenersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung für die getätigten Investitionen in Billingsysteme\", erklärt VAT-Präsident Achim Kaspar. Von der Telekom gibt es bisher keine Stellungnahme.

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