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Notstrom und Stromnot

Wien macht sich Luft« ist der Titel einer Broschüre aus dem Umweltressort. Direkt betroffen davon sind auch jene Unternehmen, die Strom temporär zur Verfügung stellen. Die Bundeshauptstadt bekennt sich nämlich zur »Beschränkung des Einsatzes von Dieselaggregaten auf Baustellen und bei Veranstaltungen«. Die entsprechende Verordnung wurde Mitte September beschlossen und hat manche Akteure wie der Blitz getroffen. »Wir sind von Wien entsetzt, das wurde einfach über unsere Köpfe hinweg beschlossen«, ärgert sich der Präsident des Verbands österreichischer Baumaschinenhändler (Mawev) Ferdinand Beringer. Etwas weniger drastisch formuliert es Michael Rajtora, Marketingleiter der Firma Toplak, an der die Wienstrom und EVN, beteiligt sind. »Verordnung und Exekution sind nicht dasselbe«, glaubt er und hofft, dass die vorgesehene Vorbereitungszeit ausreichen wird. Derzeit führe man einen intensiven Dialog darüber, wie man als Anbieter von temporärem Strom mit dem heißen Eisen umgehen kann.
Tatsächlich sind die beiden Bestimmungen zur Beschränkung des Einsatzes von Dieselaggregaten recht dehnbar gehalten. Bei Baustellen soll die Behörde die Bauführer darauf drängen, dass sie lärm- und emissionsarme Geräte zum Einsatz bringen. Für Stromaggregate, die bei Events zum Einsatz kommen, ist künftig nachzuweisen, dass eine Versorgung über das Festnetz nicht möglich ist.
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