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Neue Normen für ­Fensterhersteller

Die »CE-Kennzeichnungspflicht« in der EU gilt ab sofort auch für Fenster und Außentüren. Damit müssen alle Hersteller in Zukunft festgelegte Normen in Bereichen wie Widerstandsfähigkeit, Schallschutz oder Luftdurchlässigkeit erfüllen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 30.000 Euro.

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Wiederverwendbare Aushubböden

Im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts Waldrasttobel kam erstmals in Vorarlberg eine neues Flüssigboden-Verfahren zum Einsatz. Dabei wird der ausgehobene Boden zeitweise fließfähig gemacht und kann dann wieder zum Auffüllen verwendet werden. Indem der Flüssigboden die bauphysikalischen Eigenschaften des umgebenden Bodens erhält, werden spätere Straßenschäden vermieden.

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