Ein Gastkommentar von Christoph Leitl. Die soziale Absicherung von EPU und Kleinstunternehmen ist eine große Herausforderung. Viele wichtige Maßnahmen wurden in den letzten Jahren schon umgesetzt, weitere Schritte werden folgen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt.Jeder selbstständige Unternehmer leistet jeden Tag Außergewöhnliches. Besonders bei Einpersonenunternehmen und Kleinunternehmen ist es jedoch die ausschließlich eigene Arbeitsleistung, die über wirtschaftlichen Erfolg und persönlichen Wohlstand entscheidet. Umso wichtiger wird deshalb eine engmaschige soziale Absicherung von Neugründern, Einpersonenunternehmern und Unternehmern mit wenigen Angestellten. Auch wenn das Geschäft heute gut läuft, kann eine längere Krankheit oder ein Unfall schon morgen schwerste unternehmerische und finanzielle Turbulenzen bedeuten. Für die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung der Unternehmerschaft und die SVA als deren Sozialversicherung eine große Herausforderung, gilt es doch, die bestehenden Systeme weiterzuentwickeln – kein Unternehmer soll im Regen stehen, wenn es einmal hart auf hart kommt.Um auf die spezifischen Anforderungen neuer Selbstständiger einzugehen, konnte die SVA bereits einige wichtige Schritte um- und durchsetzen. So wurde für EPU und Kleinunternehmer die schrittweise Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge von 2005 bis 2012 umgesetzt. Außerdem die Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge bei geringen Einkünften ab 2003. Unternehmen jeder Größe profitieren seit 2008 von einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um 15 % sowie einer Halbierung der Beiträge für die freiwillige Krankengeldzusatzversicherung. Und: Die Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehalts aus dem Bereich der Unselbstständigen gilt seit 2010 auch für Selbstständige. Ebenso – ohne Beitragserhöhung – die Abfertigung Neu als Zukunftsvorsorge. Und nicht zuletzt gibt es eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige für den Fall des Falls. >> Weitere Änderungen geplant Der Gesetzgeber ist gefragt