Gewerbliche Unordnung
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Christoph Wiesinger, in der Innung für Rechtsfragen zuständig, zeigt sich zufrieden, dass wenigstens der Vorbehalt weiter gilt, dass nur ein konzessionierter Baumeister als Generalunternehmer auftreten kann. Auch dass - nachdem schon der Praxisnachweis für die Baumeisterprüfung gefallen ist - dieser wenigstens noch für die Gewerbeanmeldung notwendig ist, kommt den Kämmerern entgegen.
Deutlich weniger zufrieden zeigt sich hingegen die Innung der Immobilientreuhänder. »Wir werden dem Ministerium unsere Ansicht übermitteln, dass zur Ausübung dieses Berufs eine umfassende Ausbildung notwendig ist«, so Gottfried Rücklinger, Geschäftsführer der Innung, über die auf die Vollendung des 18. Lebensjahres reduzierte Zugangsvoraussetzung. »Da geht es um die Verwaltung von Geldern. Ich nehme daher an, dass der Justiz- und Konsumentenschutzminister da noch mitreden wird«, signalisiert Rücklinger Optimismus.